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In diesen Branchen wird trotz Corona wieder gearbeitet

Baustelle auf Mallorca.

| Mallorca |

Nach Ostermontag dürfen Arbeitnehmer auch in einigen nicht wesentlichen Bereichen ihre Arbeit auf Mallorca wieder aufnehmen. Dies gilt, wenn stattdessen keine Telearbeit angewendet werden kann und nur unter Einhaltung strenger Schutz- und Hygienemaßnahmen, die von der Regierung aufgrund der Coronavirus-Pandemie festgelegt wurden. Dazu zählen unter anderem Arbeiten im Baugewerbe.

Weitere nicht wesentliche Bereiche, die nun wieder außer Haus besetzt werden können, sind die von Unternehmen und Hilfsindustrien, Reinigung, Überwachung und Sicherheit, Wartung und dringende Pannen, Personen- und Gütertransport, Müllabfuhr, Wasserversorgung und der öffentliche Verkehr. Darüber hinaus werden Justizverwaltung und Medien ihre Tätigkeit fortsetzen.

Arbeiten des Gesundheitspersonals, der Staatssicherheitskräfte, der Armee, der Sicherheits- und Telekommunikationsdienste, des Zolls, der Lieferung und Verteilung von Nahrungsmitteln und Gütern des Grundbedarfs, der Versorgung mit elektrischer Energie sowie mit Erdöl- und Erdgasprodukten werden wie gewohnt ausgeübt.

Die Öffnung von Einzelhandelslokalen und -einrichtungen für die Öffentlichkeit bleibt verboten. Ausnahmen bilden Geschäfte, die Produkte des Grundbedarfs, pharmazeutische, medizinische, optische und orthopädische Produkte sowie Hygieneartikel, Presse- und Schreibwaren anbieten.

Auch ausgenommen vom Verbot sind Betreiber, die Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge anbieten oder technologische und Telekommunikationsgeräte, Tierfutter, Tabakläden, Internet-, Telefon- oder Versandhandel, chemische Reinigungen und Wäschereien. Friseure dürfen nur hilfsbedürftige Personen zu Hause versorgen.

Bildungszentren bleiben geschlossen, genau wie Hotels, Diskotheken, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportzentren, Museen, Vergnügungsparks und Auditorien. Restaurants dürfen ihren Hauslieferservice weiter aufrechterhalten.

Der von der Regierung verabschiedete Leitfaden empfiehlt, nicht an den Arbeitsplatz zu gehen, wenn Symptome für Covid-19 vorhanden sind oder wenn ein enger Kontakt mit Infizierten bestanden hat.

Es herrscht Abstandsgebot und Einhaltung der bekannten Sicherheitsmaßnahmen. Das Tragen einer Schutzmaske am Arbeitsplatz ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen, wenn der benötigte Abstand nicht gewahrt werden kann.

Bewohner sind weiter angehalten, bis zum Ende des aktuell gültigen Alarmzustandes bis zum 26. April ihre Häuser nur zu verlassen, um zur Arbeit zu gehen oder lebensnotwendige Güter wie Lebensmittel und Medikamente zu holen. (dise)

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