Folgen Sie uns F Y T I R

Das ist in Phase 3 des Corona-Exits auf Mallorca erlaubt

Restaurants, Bars und Straßencafés dürfen seit Montag, 8. Juni, auf ihren Außenterrassen wieder bis zu 75 Prozent ihrer Kapazität Gäste bedienen. | Teresa Ayuga

| Mallorca |

Mallorca und die balearischen Schwesterinseln Menorca und Ibiza sind am Montag, 8. Juni, von Phase 2 des spanischen Corona-Exits in die dritte und letzte Phase hinübergewechselt. Die Phase 3 dauert voraussichtlich zwei Wochen und endet zum 21. Juni. Und das sind einige der Neuerungen:

Gastronomie
Neu ist, dass Restaurants, Bars und Straßencafés bis zu 75 Prozent ihrer Kapazität Gäste empfangen können. Das gilt für die Außenterrassen ebenso wie für den Innenbereich. Im Inneren der Lokale dürfen jetzt auch wieder Kunden am Tresen bedient werden. Hier gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen oder einzelnen Gästengruppen, die sich gemeinsam am Bartresen aufhalten dürfen. Auch zwischen den Tischen muss wie bisher ein Mindestabstand eingehalten werden.

Diskotheken und Nachtclubs
Anders als in anderen spanischen Regionen in Phase 3 bleiben die Diskotheken und Nachtclubs auf den Balearen weiterhin geschlossen. Auf dem Festland dürfen die Betriebe die Hälfte der erlaubten Besucherzahlen einlassen.

Einkaufszentren
Wie schon in Phase 2 dürfen Einkaufs- und Freizeitzentren sowie Parks für die Öffentlichkeit mit 40 Prozent ihrer Kapazität geöffnet sein, was die Gemeinschaftszone betrifft. Einzelne Läden und Einrichtungen in den Einkaufszentren dürfen jeweils 50 Prozent der sonst zulässigen Kundschaft einlassen.

Läden und Geschäfte
Bei kleinen Ladengeschäften im Einzelhandel bleibt es bei Zugangsbeschränkungen von 50 Prozent. Vorgesehen ist zudem eine Bevorzugung von Kunden, die älter als 65 Jahre sind, etwa durch Voranmeldung, sowie durch das Angebot, Waren direkt nach Hause liefern zu lassen.

Wochenmärkte
Bei Märkten, die unter freiem Himmel stattfinden - das gilt auch für Flohmärkte - ist eine Begrenzung auf die Hälfte der üblichen oder genehmigten Stände vorgeschrieben. Zudem soll der Zustrom der Kunden so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt bleibt.

Hotels
Was Hotels und Touristenunterkünfte betrifft, dürfen die Gemeinschaftsräume für die Öffentlichkeit wieder zugänglich sein, sofern sie nicht mehr als 50 Prozent ihrer Kapazität übersteigen. Geschlossene Räume, in denen Veranstaltungen, Unterhaltungs- oder Fitnessaktivitäten stattfinden sollen, müssen laut Anordnung zwei Stunden vor der Nutzung gelüftet werden. Die Zahl der Teilnehmer ist auf maximal 20 begrenzt. Auch sind Sicherheitsabstände einzuhalten. Ist dies nicht möglich, müssen Masken getragen werden.

Kongresse und Tagungen
Kongresse, Tagungen, Konferenzen und Veranstaltungen, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen organisiert werden, unterliegen einer beschränkten Teilnehmerzahl von maximal 80 Personen.

Maskenpflicht
In geschlossenen Räumen wie Läden und Supermärkten ist nach wie vor das Tragen von Mund-Nase-Maken vorgeschrieben. Unter freien Himmel auf Straßen und Plätzen gilt das ebenfalls überall dort, wo ein Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.

Zum Thema
Meistgelesen