Das spanische Gesundheitsministerium und die Regionen des Landes, darunter auch Mallorca, haben sich auf einen Corona-Maßnahmenkatalog geeinigt. Dieser sieht auch eine Sperrstunde ab 23 Uhr für Bars und Geschäften in Gebieten mit hoher Corona-Inzidenz vor. Zudem sollen Anwohner ihre Häuser nur verlassen, "wenn es wirklich nötig ist".
So sehen es die "Koordinierten Maßnahmen zur Kontrolle der COVID-19-Übertragung" vor, die vom Interterritorialen Rat des Nationalen Gesundheitssystems (SNS) unter Vorsitz des Gesundheitsministers, Salvador Illa, und der Ministerin für Territorialpolitik, Carolina Darias, am Donnerstag gebilligt wurden.
Demnach besteht ein hohes Infektionsrisikop vor allem bei Treffen mit Familienangehörigen und Freunden, eine Begrenzung der Personenanzahl bei diesen Gelegenheiten wird daher als "wirksam" angesehen. Empfohlen wird zudem, sich in "sozialen Blasen", das heißt in gleichbleibenden Gruppierungen, aufzuhalten.
Einrichtungen, in denen eine angemessene Belüftung und die Einhaltung von Präventions- und Hygienemaßnahmen nicht gewährleistet werden können, sollen gegebenenfalls geschlossen werden.
Über die Anwendung der Maßnahmen entscheiden die einzelnen Regionen, sie müssen das Gesundheitsministerium vor der Umsetzung ihrer Schritte informieren.
So wird das Risiko berechnet
Der Maßnahmenkatalog sieht zwei Kriterien mit bis zu fünf Risikostufen vor (neue Normalität, niedrig, mittel, hoch und extrem).
Kriterium 1 - der Übertragungsgrad. Er wird anhand von sechs Indikatoren berechnet: die kumulative Inzidenz pro 100.000 Einwohner in 14 und in sieben Tagen; dieselbe kumulative Inzidenz, jedoch bezogen auf die Bevölkerung über 65 Jahre; der Prozentsatz positiver Tests und der Prozentsatz der Fälle, die sich rückverfolgen lassen.
Kriterium 2- die medizinischen Kapazitäten. Gemessen wird hier die Belegung von Covid-Betten und von Intensivstationen.
Beiden Kriterien wird eins der folgenden vier Risikoniveaus zugeordnet.
Neue Normalität: kumulative Inzidenz von weniger als 25 Infektionen in 14 Tagen.
Niedriges Risiko: kumulative Inzidenz von 20 bis 50 Infektionen in 14 Tagen, 3 bis 5 Prozent positive Tests, Belegung der Intensivstationen bei 5 bis 10 Prozent
Mittleres Risiko: kumulative Inzidenz von 51 bis 150 Infektionen in 14 Tagen, 6 bis 10 Prozent positive Tests, Belegung der Intensivstationen bei 11 bis 15 Prozent
Hohes Risiko: kumulative Inzidenz von 151 bis 250 Infektionen in 14 Tagen, 11 bis 15 Prozent positive Tests, Belegung der Intensivstationen bei 16 bis 25 Prozent
Extremes Risiko: kumulative Inzidenz von über 250 Infektionen in 14 Tagen (bei über 65-Jährigen sinkt diese Quote auf 125), über 15 Prozent positive Tests, Belegung der Intensivstationen bei über 25 Prozent.
Diesen Riskoniveaus entsprechen mehrere Warnstufen, die mit diversen Maßnahmen verbunden sind.
Warnstufe 1:
- Treffen in "sozialen Blasen", das heißt in Gruppen mit gleichbleibender Zusammensetzung, Beschränkung der Personenzahl auf 15. Möglichst Verzicht auf nicht notwendige Reisen außerhalb der eigenen Region.
- Maximal 50 Teilnehmer bei Begräbnissen, Hochzeiten und Taufen, in geschlossenen Räumen sollen nicht mehr als 75 Prozent der Sitzplätze belegt werden, im Freien gelten keine Beschränkungen. Maximal zehn (draußen 15) Personen pro Tisch in Gaststätten, Hotels, Spiehallen etc. Diskotheken bleiben geschlossen.
Warnstufe 2:
- Möglichst Verzicht auf nicht notwendige Reisen außerhalb der eigenen Region.
- Kein Verzehr am Tresen. Gastronomie und Hotellerie müssen die Gästezahl um 50 Prozent reduzieren. Dies gilt auch für die Innenbereiche von Sportanlagen und -zentren. Letztere müssen geschlossen werden, wenn Sicherheit und Belüftung nicht gewährleistet werden können.
- Treffen von maximal zehn Personen. Arbeit möglichst vom Homeoffice aus. Es gilt die Empfehlung, zu Hause zu bleiben.
- Maximal 30 Personen bei Hochzeiten, Bestattungen etc. in Innenräumen zugelassen. Draußen gelten keine Einschränkungen, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Warnstufe 3:
- Anzahl der Personen bei Treffen und Versammlungen wird auf maximal sechs beschränkt. Für nicht lebensnotwendige Einrichtungen wie Geschäfte und Bars gilt ab 23 Uhr eine Sperrstunde.
- Die Gesundheitsbehörde entscheidet über die Schließung von Gastronomiebetrieben und Hotels beziehungsweise reduziert die Gästekapazität so weit wie möglich.
- Die Wohnung sollte möglichst nicht verlassen werden.
- Bei Feiern wie Hochzeiten, Taufen oder Beerdigungen wird die Teilnehmerzahl auf höchstens zehn in geschlossenen und maximal 20 Personen in offenen Räumen begrenzt. Wenn möglich, sollten sie verschoben werden. (mais)