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Coronavirus auf Mallorca

Das sind die aktualisierten Coronaregeln auf Mallorca

Restaurant-Terrassen dürfen geöffnet haben. | Ultima Hora

| Mallorca |

Seit Ende August gelten für Mallorca und die Nachbarinseln deutlich verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen. Hier eine überarbeitete Liste mit den neuen und bereits seit längerem geltenden Regeln, die sich allerdings laufend ändern können. Der Stand ist Dienstag, 22. Dezember.

Einreise nach Mallorca
Wer aus dem Ausland nach Mallorca kommt, muss seit dem 23. November ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen – entweder auf dem Smartphone oder in Papierform. Es darf nicht älter als 72 Stunden sein. Wer ohne kommt, dem droht ein hohes Bußgeld. Außerdem wird er dann am Flughafen getestet. In den meisten deutschen Airports gibt es Testzentren.

48 Stunden vor Ankunft muss weiterhin ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden, wo jetzt auch angekreuzt werden muss, ob man über ein negatives PCR-Testergebnis verfügt oder nicht. Die sogenannte Passenger Location Card kann online über das Portal „Spain Travel Health” (www.spth.gob.es) des spanischen Gesundheitsministeriums, beziehungsweise die App „SpTH” eingereicht werden. Jeder Reisende – bei Kindern übernehmen das die Eltern – muss ein separates Formular ausfüllen. Anzugeben sind Name, Pass- und Flugnummer, das Ankunftsdatum und eine Mailadresse. Danach werden Fragen zur Gesundheit gestellt. Bei der Einreise wird die Temperatur gemessen und der Passagier auf Krankheitsanzeichen angeschaut.

Seit dem 10. Dezember werden negative Ergebnisse auch auf Deutsch akzeptiert. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Test mehr machen. Zusätzlich zum PCR-Test wird auch ein sogenannter TMA-Test zur Kenntnis genommen, der aber in Deutschland noch gar nicht erhältlich ist.

Seit dem 20. Dezember müssen auch Einreisende aus dem Inland ein negatives PCR-Testergebnis mitbringen. Inselresidenten können sich in Rest-Spanien an 67 Orten gratis testen lassen oder nach der Ankunft im Flughafen oder Hafen (per Antigen-Test). Sie dürfen alternativ auch eine zehntägige Quarantäne wählen. Das gilt ausdrücklich nicht für Touristen. Ihnen drohen hohe Bußgelder, wenn sie ohne Test anreisen. Kurzreisen mit einer Dauer unter 72 Stunden sind in Spanien ohne Test gestattet.

Einreise nach Deutschland
Seit dem 8. November gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten wie derzeit Mallorca. Sie können frühestens ab dem fünften Tag einen Coronatest machen. Einreisende müssen sich online unter www.einreiseanmeldung.de anmelden. In NRW wurde die Regelung gerichtlich gekippt. Eine Einreise mit einem auf Mallorca gemachten Test mit negativem Ergebnis befreit einen nur noch in Ausnahmefällen von der Quarantänepflicht – dann etwa, wenn man einen Verwandten ersten oder zweiten Grades aus dringenden Gründen besucht. Bayern geht einen Sonderweg und führt zusätzlich zur Quarantänepflicht eine Testpflicht ein: Das negative Ergebnis ist in einem Zeitraum von 72 Stunden dem Gesundheitsamt vorzulegen. Man kann auch 48 Stunden vor der Einreise einen Test am Abflugort machen. Wer unter 72 Stunden in Deutschland bleibt, braucht weder in Quarantäne zu gehen noch einen Test. Einen Test kann man auf Mallorca in einer Privatklinik wie Juaneda, der Palma Clinic und Rotger sowie in deutschen Facharztpraxen (Paguera, Porto Pí, Clínica Picasso) machen. Kostenpunkt: 120 Euro.

Nächtliche Ausgangssperre
Seit dem 10. Dezember gilt auf der gesamten Insel ein nächtlicher „Toque de queda” von 22 bis 6 Uhr. Wer zu dieser Zeit ohne Grund von der Polizei auf der Straße angetroffen wird, dem winkt ein hohes Bußgeld.

Weihnachts- und Silvester-Restriktionen
Die Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr gilt auch für den 24., 25. und 26.. Dezember. Bei Begegnungen dürfen sich höchstens sechs Menschen treffen, und die sollten möglichst im gleichen Haushalt leben. Reisen zwischen den einzelnen Autonomieregionen sind zwischen dem 23. Dezember und dem 6. Januar untersagt, es sei denn, man besucht Familienmitglieder oder andere nahestehende Personen.

Neues Corona-Stufensystem
Es gelten fünf Gefahren-Niveaus auf den Balearen, von null bis vier, der höchsten Risiko-Stufe. Mallorca befindet sich seit 11. Dezember auf Stufe 4. Richtungweisend sind die 14-Tage-Inzidenz auf 100.000 Einwohner, der Anteil der über 65-Jährigen unter den Kranken, die Positivitätsrate und die Auslastung der Krankenhäuser.

Maskenpflicht
Seit Anfang Juli gilt auf Mallorca eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen vier Wände, auch im Freien und wenn der Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Verstöße werden mit 100 Euro Bußgeld geahndet. Doch es gibt ein paar Ausnahmen: Am Strand darf auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden, an Uferwegen und -straßen aber nicht mehr. Maskenfrei ist auch der Arbeitsplatz nicht mehr. Wer Sport treibt oder ein Blasinstrument spielt, muss keine Maske tragen. Wer in einem Restaurant etwas isst oder trinkt, muss den Schutz nicht aufziehen.

Abgeriegelte Orte
Auf Mallorca gibt es momentan keine abgeriegelten Orte. Diese Restriktionsmöglichkeit behält sich die Regionalregierung in Extremfällen aber ausdrücklich vor.

Restaurantbesuch
Alle Restaurants und Lokale müssen vor dem „Toque de queda” schließen. Die Innenräume dürfen bis mindestens zum 28. Dezember nicht betreten werden, die Terrassen aber schon. Vor Samstagen, Sonntagen und Feiertagen müssen sämtliche Gastbetriebe schon um 18 Uhr schließen. Ab einem noch nicht genannten Zeitpunkt ist geplant, dass sich Besucher registrieren sollen, wenn sie in ein Restaurant gehen. Das soll über das Einscannen eines QR-Codes geschehen. Terrassen sind ausgenommen. Das Kontrollsystem wird derzeit vorbereitet.

Party- und Nachtleben
Diskotheken, Nachtbars und Tanzsäle sind geschlossen. Botellons (nächtliche Trinkgelage vor allem junger Leute) sind verboten, die Polizei kontrolliert verstärkt. Für Konzerte oder sonstige Events wie etwa Vernissagen müssen Genehmigungen beantragt werden. Bei Treffen jeglicher Art im privaten oder öffentlichen Bereich sollen nicht mehr als sechs Menschen zusammenkommen. Seit dem 15. Oktober dürfen die seit Juli geschlossenen Lokale in der Schinken- und Bierstraße an der Playa de Palma wieder aufmachen. Das gilt auch für Punta Ballena in Magaluf.

Rauchen
Das seit Ende August geltende generelle Rauchverbot im öffentlichen Raum wurde wieder aufgehoben. Ist ein Sicherheitsabstand von zwei Metern gewährleistet, darf Tabak konsumiert werden, auch in der Gefahrenstufe 4.

Senioren
Neuzugänge in Altersheimen werden auf Corona getestet. Jeder Heimbewohner darf pro Tag für eine Stunde einen Besucher empfangen. Das liegt daran, dass sich in jener Altersgruppe viele Personen angesteckt haben. Seniorenclubs wurden im August geschlossen, sind aber mittlerweile mit Auflagen wieder geöffnet.

Sport
Wettbewerbe in Sportarten wie Fußball, bei denen sich Menschen berühren können, sind ebenfalls seit August untersagt. Das Training ist erlaubt, wenn sich die Spieler nicht berühren. Betroffen sind Hobbysportler. Hallen dürfen nur zu 30 Prozent gefüllt sein, jedem Schwimmer müssen in Pools mindestens sechs Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Gottesdienst
In Kirchen gilt eine Kapazitätsbeschränkung auf 30 Prozent oder 15 Personen.

Bordelle
Ende August mussten sämtliche Bordelle schließen.

Kinos und Theater
In Kinos dürfen höchstens 45 Prozent der üblichen Besucher hereingelassen werden, in Theater 50 Prozent.

Öffentlicher Nahverkehr
In Bussen oder Bahnen darf nicht mehr getrunken oder gegessen werden, damit die Masken die ganze Zeit getragen werden. In der Gefahrenstufe 4 dürfen nur 50 Prozent der Stehplätze belegt werden.

Spielsalons
Diese wurden geschlossen.

Fitnessclubs
Nur 30 Prozent der üblichen Gäste dürfen hinein. Bis zu 15 Personen können im Freien in einer Gruppe trainieren.

Spielplätze
Die Spielplätze waren seit Schulbeginn Anfang September geschlossen, um Ansteckungen zu vermeiden. Seit dem 28. November sind sie jedoch wieder geöffnet.

Ländliche Grill- und Waldspielplätze
Sämtliche 47 Anlagen der balearischen Naturschutzbehörde Ibanat sind zugänglich.

Dorf-Fiestas
Herbstmessen und Patronatsfeste können der Regionalregierung zufolge bis auf weiteres nicht stattfinden.

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