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Partyveranstalter dürfen Bezeichnung "Malle" wieder nutzen

Malle-Partys sind in Deutschland sehr populär geworden. | Mallorca Magazin

| Mallorca |

Die Marke "Malle" für Partys und andere Veranstaltungen kann wieder benutzt werden, ohne befürchten zu müssen, gegen Rechte zu verstoßen. das Europäische Markenamt EUIPO löschte diese am 14. Juli, wie der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe berichtete.

Angemeldet worden war die Marke "Malle" am 29. April 2002. Sie wurde daraufhin unter anderem für Party-Organisation, Party-Durchführung und den Betrieb einer Diskothek in das europäische Markenregister eingetragen und EU-weit geschützt.

Wegen seiner Markenrechte ließ der Inhaber in der Folgezeit eine Vielzahl von Diskothekenbetreibern wegen der Veranstaltung und Bewerbung von "Malle"-Partys abmahnen und ging auch im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Partyveranstalter vor, berichtet der Verband.

Wegen eines im Jahr 2019 von einem Unternehmen eingereichten Löschungsantrags erklärte das Europäische Markenamt (EUIPO) die Marke "Malle" dann im März 2020 für nichtig. Die daraufhin vom Markeninhaber eingereichte Beschwerde blieb erfolglos, ebenso eine von ihm im Anschluss eingereichte Klage, die das Europäische Gericht im Dezember letzten Jahres abwies.

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