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"Führerschein" und Versicherung für Hunde bald Pflicht auf Mallorca

Spätestens Anfang 2023 greift in Spanien ein neues Tierschutzgesetz. | G. Lama

| Mallorca |

Hundebesitzer auf Mallorca wie im restlichen Spanien benötigen schon bald eine offizielle Bescheinigung darüber, dass sie ihre Vierbeiner sowohl artgerecht als auch nach den gesetzlichen Vorgaben halten. Ein entsprechende Verordnung wird derzeit im Zuge eines neuen nationalen Tierschutzgesetzes vom Parlament in Madrid auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll spätestens ab Januar 2023 erstmals greifen. Neben einem obligatorischen, kostenlosen "Führerschein" ist zudem eine eigene Haftpflichtversicherung für Hunde in Spanien vorgeschrieben. Frauchen oder Herrchen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund besitzen, haben für die Beantragung des "Führungszeugnisses" zwei Jahre Zeit. Für neue Hundebesitzer ist die Bescheinigung jedoch Grundvoraussetzung zur Haltung des Haustieres. Katzen sind von der Regelung ausgenommen. Vollkommen unklar ist allerdings noch, wo und wie die "Hunde-Führerscheine" ausgestellt werden sollen.

Das spanische Tierschutzgesetz zählt nach seiner zukünftigen Verabschiedung zu den restriktivsten seiner Art in ganz Europa. Es wurde bereits Anfang dieses Jahres von der sozialistischen Zentralregierung in Madrid auf den Weg gebracht. "Jeder dritte spanische Haushalt besitzt ein Tier, ein klares Zeichen dafür, dass das neue Gesetz im Einklang mit den Gefühlen einer spanischen Gesellschaft steht, in der Tiere ein Mitglied der Familie sind", erklärte Regierungssprecherin Isabel Rodríguez bei dessen Vorstellung im Parlament.

Eine der wichtigsten Neuerungen des Tierschutzgesetzes ist das generelle Verbot von Hausschlachtungen, die gerade auf Mallorca bisher immer noch weit verbreitet sind. Die dafür fälligen Bußgeldstrafen wurden im Zuge der Gesetzesnovelle drastisch angehoben. Gleiches gilt für Tierquälerei jeglicher Art. Dazu zählt in Zukunft das "Parken" von Hunden oder Katzen auf Balkonen, Terrassen oder in Patios. Hunde dürfen maximal 24 Stunden innerhalb von geschlossenen Räumlichkeiten unbeaufsichtigt gelassen werden lassen, im Falle von Katzen gilt das Limit bis 72 Stunden. Ebenfalls unter Strafe gestellt wird das mutwillige Aussetzen von Haustieren sowie die Nicht-Implantierung von Identifikationschips für Hunde durch dafür autorisierte Tierärzte. Außerdem unterliegt die Zucht zum kommerziellen Verkauf von Haus- und Hoftieren jetzt ausschließlich offiziell registrierten Zuchthändlern.

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