Folgen Sie uns F Y T I R

Endspurt bei der Einkommensteuererklärung auf Mallorca

Wer im Jahr 2024 mehr als 22.000 Euro verdient hat, muss bis zum 30. Juni eine Einkommensteuererklärung abgeben

Ab Montag, 2. Juni, bis Montag, 30. Juni, können Bürger in den Büros des Finanzamts gemeinsam mit deren Beamten die Steuererklärung kostenlos erstellen | Foto: Archiv

| Mallorca |

Es ist eine Pflicht, die glücklich enden kann – oder auch nicht: Wie jedes Jahr ist ein Großteil der Bevölkerung auf Mallorca wieder dazu aufgefordert, gegenüber der Steuerbehörde „Agencia Tributaria” Rechenschaft abzulegen. Die Erklärung der Einkommensteuer (IRPF) endet entweder in einer Nachzahlung, bringt möglicherweise aber auch eine Rückzahlung mit sich. Was es in der aktuellen Kampagne alles zu beachten gibt, hat MM zusammengefasst.

Wer muss die Erklärung abgeben?

Die Pflicht, seine Einkommen- und Vermögensteuer zu kommunizieren, geht auf Artikel 299 des Allgemeinen Gesetzes über die Sozialversicherung zurück. Dabei sind drei Personenkategorien zu unterscheiden: Erwerbstätige können sich alleine oder gemeinsam mit weiteren Beitragszahlern besteuern lassen. Im Einzelfall ist Einkommen, das im Jahr 2024 erzielt wurde, ab 22.000 Euro zu deklarieren. Bei einer Zahlergemeinschaft liegt die Mindestgrenze bei 15.879 Euro der ersten Person, während die Summe der Verdienste der weiteren Zahler 2500 Euro übersteigen muss. Neben Beschäftigten oder Selbstständigen sind seit diesem Jahr auch Menschen verpflichtet, ihre Steuererklärung abzugeben, die Arbeitslosengeld erhalten haben. Zu guter Letzt müssen unter Umständen auch Personen im Rentenalter, das in Spanien bei 65 Jahren liegt, sich gegenüber dem Finanzamt erklären. Besteuert werden Arbeitseinkommen und Renten sowie andere öffentliche Leistungen, die nicht steuerfrei sind.

Wie kann die Erklärung abgegeben werden?

Die Einkommen- und Vermögensteuererklärung kann auf vier Wegen eingereicht werden: eigenständig über das Internet, telefonisch mit einem Techniker der Steuerbehörde, präsenziell in einem Büro des Finanzamts oder über einen Steuerberater. Wer es sich zutraut, kann seine Angaben selbst über die Internetseite der „Agencia” machen: www. sede.agenciatributaria.gob.es.

Alternativ kann auch der telefonische Service der Steuerbehörde in Anspruch genommen werden: Hierbei erstellt ein Techniker des Finanzamts kostenlos die Erklärung gemeinsam mit dem Beitragszahler. Dafür ist eine vorherige Terminvereinbarung bis Freitag, 27. Juni, notwendig. Wer dem Beamten lieber gegenübersitzt, der entscheidet sich für präsenzielle Betreuung, die ab Montag, 2. Juni angeboten wird. Sie endet am Montag, 30. Juni – gleichzeitig mit dem Ende der gesamten Kampagne 2025. Termine für diese Option kann man ab Donnerstag, 29. Mai, bis Freitag, 27. Juni, vereinbaren. Das funktioniert wie auch für den Telefon-Service online oder über folgende Rufnummern: 915 357 326 / 901 12 12 24 sowie 915 530 071 / 901 22 33 44. Um vom Finanzamt bei der Erstellung der Steuererklärung geholfen zu bekommen, werden die Daten vorausgesetzt, die man unter der genannten Website herunterladen kann. Diese sollten vor dem Termin auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Zuletzt besteht die Möglichkeit, ein Steuerbüro damit zu beauftragen, fiskal Bericht zu erstatten.

Welche Abzüge haben sich in diesem Jahr geändert?

Ein neuer Freibetrag für Ausgaben im Zusammenhang mit Menschen über 65 Jahren oder Menschen mit Behinderungen beträgt 660 Euro für Ausgaben für Aufenthalte in Wohnheimen oder Tagesstätten, für Pflegedienste, Verpflegung und Aktivitäten in der Tagesstätte oder für die Einstellung einer Pflegekraft. Daneben wurde eine Beihilfe zur Förderung von Personen, die sich zum ersten Mal als Selbstständiger registrieren lassen, mit einem Abzug von 1000 Euro eingeführt. Die Balearen-Regierung hat einige der bereits angewandten Steuererleichterungen verbessert, wie zum Beispiel die Erleichterung bei Geburt oder Adoption (zwischen 800 und 1400 Euro) sowie die Gutschrift für den Kauf von Schulbüchern. Darüber hinaus sind Hochschulstudien außerhalb der Insel des gewöhnlichen Wohnsitzes ebenfalls stärker steuerlich absetzbar. Auch sonst gelten für Familien einige Abzüge: bis zu 1200 Euro für berufstätige Mütter für jedes Kind unter drei Jahren, zwischen 1200 und 2400 Euro für kinderreiche Familien oder solche mit behinderten Angehörigen sowie Aufwendungen für Kinder unter sechs Jahren aus Gründen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der „Agencia”.

Zum Thema
Meistgelesen