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Gerichtsentscheid stärkt den Entschädigungsanspruch von Immobilienmakler Matthias Kühn

Die Wohnsiedlung sollte oberhalb von Port de Sóller entstehen.

Der Oberste Gerichtshof des Balearen hat im Streitfall um das Bauprojekt Sa Muleta auf Mallorca einen Einspruch der Regionalregierung abgewiesen. Die Richter bestätigen damit ein Urteil von Januar, das dem deutschen Immobilienunternehmer Matthias Kühn eine Entschädigung in Höhe von mindestens 91 Millionen Euro zuspricht.

Um die Zahlung einer Entschädigung doch noch abzuwenden, bleibt der Balearen-Regierung nur noch die Möglichkeit, vor den obersten spanischen Gerichtshof nach Madrid zu ziehen.

Die jüngste Entscheidung der Richter war den Prozessbeteiligten bereits zu Wochenbeginn mitgeteilt worden. Aus den Matthias Kühn nahestehenden Kreisen wurde verlautet, dass der Immobilieninvestor wie bereits im Januar sich über das Urteil freut und sein Vertrauen in die spanischen Justizbehörden bestätigt sieht.

Der Rechtsstreit um das Bauprojekt bei Port de Sóller zieht sich seit Jahrzehnten hin. Kühn hatte das Gelände oberhalb der Klippen im Jahre 1999 erworben, um dort nach und nach 33 Villen zu errichten. Der einstige Baugrund war später von der Balearen-Regierung zu einem Naturschutzgebiet erklärt worden. Kühn klagte damals auf Entschädigung. Beide Seiten einigten sich daraufhin auf einen Kompromiss, die Regierung ließ eine Ausnahmeregelung zum Bau der Villensiedlung zu. Dessenungeachtet erteilte das Rathaus von Sóller keine Baugenehmigung.

Aus diesem Grund zog Kühn vor den Kadi. Sowohl in erster wie in zweiter Instanz erhielt er Recht. Die seinerzeit anerkannte Entschädigung in Höhe von 65 Millionen Euro beläuft sich auf Grund der jahrelangen Verfahrensdauer und der anfälligen Zinsen mittlerweile auf 91 Millionen Euro.

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