Gestern nein, heute ja. 2021 hatte der Landesgerichtshof der Balearn die Richter einer Klage des Verbandes der Ferienvermieter auf Mallorca stattgegeben, die sich gegen das von der Stadtverwaltung erlassene Verbot zur Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gewehrt hatte. Ein solches Verbot verletze europäische Grundsätze und entspreche nicht der spanischen Rechtssprechung. Es sei zudem "unverhältnismäßig" und "unnötig", um die von der Stadtverwaltung angestrebten Ziele zu erreichen, hieß es im Urteilsspruch.
Zwei Jahre später gibt der Oberste spanische Gerichtshof nun den Einspruch des Rathauses gegen das 2021 gesprochene Urteil recht. „Das damalige Urteil sei unverhältnismäßig hart ausgefallen“, heißt es in dem vor wenigen Tagen publik gewordenen Richterspruch. Außerdem würde die Erlaubnis zur touristischen Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern in Palma ja dazu führen, dass auf den gesamten Inseln Privatwohnungen an Urlauber vermietet werden könnte. Und da sei angesichts der aktuellen Mietpreislage für Einheimische nicht zu verantworten.
Palmas Bürgermeister José Hila hatte bereits nach dem Urteil 2021 erklärt, dass es weiterhin keine Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern auf Mallorca geben werde. Sollte sein Einspruch nicht akzeptiert werden, würde man andere juristische Wege finden, das Verbot durchzusetzen. Die scheinen jetzt nicht mehr nötig zu sein. Vorläufig zumindest.