Ein Haus im Grünen, fernab vom Trubel der Inselhauptstadt, auf dem "campo" Mallorcas gelegen – für viele Immobilienbesitzer ist das eine Traumvorstellung. Allerdings zeigen die Zahlen eine ganz andere Realität, denn die Begeisterung für ein Landhaus auf Mallorca lässt parallel zum Preisanstieg deutlich nach. Das Ergebnis: Die Bauanträge für Einfamilienhäuser im ländlichen Bereich der Insel sind innerhalb von nur zwei Jahren fast um die Hälfte eingebrochen und liegen – mit Ausnahme des Pandemiejahres – wieder auf dem Niveau von vor zehn Jahren, als sie sich nach der Immobilienkrise langsam erholten.
Die Zahl sank von 686 Anträgen im Jahr 2024 auf 358 bis Ende November dieses Jahres, ein Rückgang um 48 Prozent. Aus den vom Inselrat vorgelegten Daten geht ein klarer Rückgang zwischen 2024 und 2025 hervor, nach fast kontinuierlichen Steigerungen in den Jahren zuvor. Seit 2017 lagen die Antragszahlen – mit Ausnahme des Pandemiejahres – stets über 500 pro Jahr. 2023 wurden 686 Anträge gestellt, ein Jahr später waren es nur noch 444 und bis Dezember dieses Jahres lediglich 358.
Die Zahl der Anträge ist deutlich gesunken, die Genehmigungen bleiben jedoch mehr oder weniger stabil, da zwischen Antrag und Bewilligung ein zeitlicher Verzug besteht. 2024 wurden 484 Bauvorhaben genehmigt, in diesem Jahr sind es bislang 402 – nahezu identische Werte wie 2023 und 2025.
Woran liegt dieser unerwartete Einbruch der Anträge?
Unbestreitbar spielt der wirtschaftliche Faktor eine zentrale Rolle: Die Quadratmeterpreise für bebaubare landwirtschaftliche Flächen sind explodiert. Gemeint sind Grundstücke mit mehr als 14.000 Quadratmetern, sofern es sich um gewöhnliches landwirtschaftliches Bauland handelt. Darüber hinaus nennt María José Frau, Inselrätin für Raumordnung und kommunale Planung, einen weiteren Grund. Sie sieht den starken Anstieg der Anträge im Jahr 2017 vor allem politisch motiviert. Damals begann die linksgerichtete Regierung im Inselrat, mögliche Einschränkungen für das Bauen im Außenbereich zu diskutieren, bis hin zur Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße.
Nach Ansicht der Expertin bewirken solche Ankündigungen oft das Gegenteil des Beabsichtigten, da sie einen Sog-Effekt auslösen: Bürger beantragen vorsorglich eine Baugenehmigung, aus Angst, künftig keine Möglichkeit mehr zum Bauen zu haben. Tatsächlich wurde die Gesetzgebung für das Bauen im Außenbereich später verschärft. Die Mindestgrundstücksgröße wurde zwar nicht erhöht, doch die zulässige Wohnfläche deutlich reduziert. Sie wurde halbiert, und ab 2020 – im Zuge eines der COVID-Dekrete – sank die maximal bebaubare Fläche von drei auf 1,5 Prozent. Auch die Größe von Swimmingpools wurde auf maximal 35 Quadratmeter begrenzt.
Mit dem Amtsantritt von Mallorcas Inselratspräsidentin Marga Prohens kam es erneut zu städtebaulichen Änderungen. Eine der wichtigsten Neuerungen war die Rückkehr zur maximalen Bebauung von drei Prozent, nachdem diese zuvor auf 1,5 Prozent reduziert worden war. Die Begrenzung der Poolfläche blieb unverändert bei 35 Quadratmetern.
Unabhängig davon sind die Zahlen zum Bau von Luxusvillen und Herrenhäusern auf landwirtschaftlichem Boden schwindelerregend. Seit Beginn der Aufzeichnungen, als der Consell die Zuständigkeit für Raumordnung übernahm, wurden 14.797 Bauanträge eingereicht und 12.199 Chalets im ländlichen Raum genehmigt. Würde man all diese Bauten zusammenlegen, würden sie die bereits urbanisierte Fläche vieler Gemeinden Mallorcas deutlich übertreffen.