Die Denkmalschutzabteilung des Inselrats von Mallorca hat einen Bericht erstellt, in welchem „erhebliche Mängel“ bei den Umbauarbeiten des historischen Alaronera-Anwesens in Bànyols zu einem Agrotourismusbetrieb aufgeführt sind. Die Gebäude sind im Denkmalschutzverzeichnis der zuständigen Gemeinde Alaró aufgeführt, ebenso wie eine Ausgrabungsstätte, die zudem in der archäologischen Karte der Regionalregierung verzeichnet ist.
Der technische Bericht stellt fest, dass im Bereich der Ölmühle die Verkleidungen, die Wand der Getreidespeicher und die Bodenfliesen entfernt wurden und zudem die Stützen des Ölpressenbehälters verschwunden sind. Im Wassertank wurde eine Verkleidung aus Gipsplatten mit Klimakanälen angebracht, die im ursprünglichen Entwurf nicht vorgesehen war. Was die Pflasterungen der Ställe betrifft, so wurden diese „erhalten und nachgebildet“, während andere Bereiche durch Natursteine, Holzersatzteile mit dekorativen Details und den Einbau eines Waschbeckens im Inneren stark verändert wurden. Dasselbe gilt für die Küche der früheren Besitzer des Anwesens, wo der Spülbecken und alle Originalfliesen entfernt sowie Öffnungen zugemauert wurden.
Alte Zisterne einfach zugeschüttet
Die im Außenbereich durchgeführten Erdarbeiten waren im ursprünglichen Projekt nicht vorgesehen, und obwohl sie nicht direkt mit dem Bereich der archäologischen Fundstätte von Bànyols zusammenfallen, fallen sie doch in die im kommunalen Katalog aufgeführte Schutzzone. Auch wurde während der Bauarbeiten nicht über den Standort eines Brunnens und einer Zisterne informiert, die auf einseitige Entscheidung des Eigentümers hin zugeschüttet wurden. Es muss noch geklärt werden, wie diese zugeschüttet wurden, und im Falle des Brunnens muss dieser begehbar bleiben.
Die Gemeindeverwaltung von Alaró hat den Bericht beim Denkmalschutzamt des Inselrats angefordert und zudem einen weiteren architektonischen Bericht über die Sanierungsarbeiten erstellt, in dem festgestellt wurde, dass die Renovierung nicht vollständig der erteilten Genehmigung entspricht und dass unter anderem weitere Mängel im Zusammenhang mit der Pflasterung des Vorplatzes vor der Hauptfassade oder dem Wiederaufbau von Mauern bestehen. Nach Prüfung beider Berichte könnte die Stadtverwaltung ein Bußgeldverfahren gegen den Eigentümer des Agrotourismusbetriebs einleiten.