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Steueroase Mallorca: Schenken war noch nie so günstig wie heute!

Eine Schenkung ist jetzt nicht nur von 
Eltern auf Kinder – sondern auch 
zwischen Ehegatten steuergünstig möglich

Joachim Süselbeck ist Rechtsanwalt und Abogado in Palma. | Foto: P. Lozano

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Schenken auf Mallorca war noch nie so günstig wie heute. Vor allem kommen immer neue und interessante Alternativen hinzu. Bereits seit dem November 2023 ist eine nahezu steuerneutrale Übergabe von Vermögen zwischen steuernichtresidenten Eltern und Kindern auf Mallorca möglich. Voraussetzung hierfür ist die analoge Anwendung des in dem deutschen Zivilrecht verankerten Pflichtteilsverzichts. Durch die Zugrundelegung des zu dem mallorquinischen Recht fast indentischen Rechtstatbestands in dem Zuge einer Schenkungsbeurkundung auf Mallorca ist zwischen Eltern und Kindern sogar eine Reduzierung des Steuersatzes auf 
0 Prozent möglich.

Man kann zwischen zwei Alternativen wählen. Die eine Möglichkeit stellt die Schenkung zu dem Mindestbesteuerungs- und Referenzwert zzgl. 20 Prozent einer Liegenschaft unter Verzicht auf den Pflichtteil dar. In diesem Fall fällt tatsächlich keine Schenkungs- und keine Gewinnsteuer an. Die andere Möglichkeit besteht in der Schenkung einer Immobilie zu einem selbstgewählten eventuell höheren Wert. Hierbei fällt für jedes Kind – bis zu einem Höchstbetrag von 700.000 EUR – nur 1 Prozent Steuer und keine Gewinnsteuer an. Der Vorteil bei dieser Schenkungsvariante ist, dass man zusätzlich die obligatorische Spekulationssteuer auf einen zukünftigen Verkauf an Dritte ersparen kann. Dies ist oft ein äußerst gewünschter Nebeneffekt, da der frühere Erwerbswert der Liegenschaft meist nur sehr gering war (häuftig noch in Peseten) und die Steuer ohne einer Auslauffrist 19 Prozent auf den Differenzbetrag zwischen den Ankaufswert und dem Weiterverkaufswert betragen würde. Hierdurch kann eine erhebliche Steuerersparnis erzielt werden. Sollte eine Immobilie bereits einen hohen Mindestbesteuerungswert haben, ist dies eine ideale Ausgangsposition für die Umsetzung der erstgenannten Variante.

Neuerdings ist eine Pflichtteilsverzichtsschenkung oder eine „donación con definicón” auch zwischen Ehegatten möglich. Bei der näheren Untersuchung des BGB stellt man fest, dass der Gesetzestext im Zusammenhang eines Pflichtteilsverzichts nicht nur von Eltern und Kindern spricht, sondern auch den Pflichtteilsverzicht unter Eheleuten regelt. Damit scheint auch der Weg für die Schenkung von Vermögen zwischen verheirateten Partnern eröffnet zu sein. Insbesondere deshalb, weil nun auch eine gesetzliche Normalschenkung von steuernichtresidenten Personen auf den balearischen Inseln an den privilegierten Steuersatz von residenten Personen angeglichen wurde. Dies ist eine bahnbrechende Entwicklung, denn oft ist die Vermögensverlagerung zwischen Ehepartnern – vor allem im Immobilienbereich – zu Lebzeiten dringend angezeigt und notwendig.

Eine weitere Möglichkeit zu der kostengünstigen Vermögensübertragung in der Familie stellt wie oben angedeutet seit kurzer Zeit auch die „normale Schenkung” dar. Nun ist auch diese in dem Rahmen einer Vermögensübergabe zu Lebzeiten unter Steuerresidenten sowie Steuernichtresidenten zu 0 Prozent ISD Steuer möglich, wenn die Höchstwerte beachtet werden. Dieses Rechtsgeschäft kann sowohl zwischen Ehegatten und Kindern als zwischen Ehepartnern ohne jeden Nachweis einer Analogie zu dem deutschen Recht beurkundet und durchgeführt werden. Auch andere Verwandtschaftsverhältnisse werden mitunter einbezogen. Der Vorteil liegt darin, dass nicht auf ein Pflichtteil verzichtet werden muss. Der Nachteil bei dieser Variante könnte darin liegen, dass bei Immobilienschenkungen von Liegenschaften in einem niedrigen Erwerbswert ein hoher Differenz-wert zu dem aktuellen Mindestbesteuerungswert besteht, da ein solcher Zugewinn auch bei einer „Normalschenkung” mit mindestens 19 Prozent besteuert wird.

Gutes Gefühl für die Schenker

Daher wird sich der Anwendungsbereich dieser Schenkungsform vor allem auf Immobilien erstrecken, die erst vor wenigen Jahren erworben wurden, das heißt bereits einen hohen Ankaufswert aufweisen. Die Steuerbefreiung der „Normalschenkung” lässt auch an bisher ungeahnte Möglichkeiten denken: auf ein in Spanien ansässiges volljähriges Kind kann auch in Deutschland belegenes Vermögen (zum Beispiel eine Immobilie) steuerfrei übertragen werden, ohne dass ausreichend Freibeträge zur Verfügung stehen müssen.

Nach all dem gibt es auf Mallorca nun endlich verschiedene steuergünstige Möglichkeiten zu der Übertragung von Vermögenswerten zwischen steuernichtresidenten Verwandten. Es ist vielen Eltern ein Bedürfnis, endlich einen „reinen Tisch” zu machen und vor allem Immobilienvermögen auf die Kinder oder einen jüngeren Ehepartner zu übertragen. Dies gibt den Schenkern ein gutes Gefühl, da sie ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten regeln konnten und ihnen der Dank ihrer Verwandten gewiss ist. Oft herrscht während der notariellen Beurkundung eine gelöste Stimmung zwischen den Familienangehörigen, da sie sich gemeinsam über die lebzeitige Regelung freuen, die ihnen schon lange ein Bedürfnis war.

Die Schenkungen bieten in jedem Fall zwei Vorteile: Man geht einer zukünftig eventuell höheren Erbschaftssteuer aus dem Wege und veringert beziehungsweise liquidiert sogar vollkommen die zukünftige Gewinnsteuer auf einen Drittverkauf einer Liegenschaft. Diese Chance sollten sich Immobilieneigentümer auf Mallorca nicht entgehen lassen.

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