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SEXUELLE BELÄSTIGUNG

Tatschen kein Kündigungsgrund

Urteil: Majorica-Manager hatte den Po von Untergebener berührt

Die Frauengruppen Mallorcas sind empört: Ein Rückschritt im Kampf gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sei es, was das Oberste Gericht der Balearen entschieden hatte.

Die Sozialkammer hatte die fristlose Kündigung des Perlen-Produzenten Majórica gegen einen Manager für unangemessen und ungültig erklärt. Der Mann hatte eine Untergebene am Po betatscht. Das erfülle aber noch nicht den Straftatbestand der sexuellen Belästigung, so die Richter in der Begründung des Urteils.

Die Richter gingen auch auf die Hintergründe des Rauswurfs ein: Die Beziehungen des Managers mit der Firmenleitung des Unternehmens aus Manacor seien aus anderen Gründen zerrüttet, stellten sie fest. Majórica habe das Argument der sexuellen Belästigung nur vorgeschoben, um die dem Angestellten im Falle einer normalen Kündigung zustehende Abfindung von 24'5 Millionen Pesetas (288.000 Mark) zu sparen.

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