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EINZELHANDEL

Läden müssen zweisprachig verkaufen

Katalanischsprachiges Personal wird Pflicht

In Geschäften mit mehr als fünf Angestellten muss demnächt auch in katalanischer Sprache bedient werden. Das sieht der Entwurf zum Handelsgesetz vor, den die balearische Regionalregierung vorgelegt hat. Artikel acht geht auf die sprachlichen Rechte der Verbaucher ein; danach müssen diese in einer der zwei offiziellen Sprachen der autonomen Region (Spanisch, Katalanisch) bedient werden. Hat das Geschäft mehr als fünf Angestellte, hat der Kunde das Recht, in der Sprache seiner Wahl bedient zu werden.

Die Information auf den Schildern und in Dokomenten, die regelmäßig auf Produkte hinweisen, müssen gleichfalls mindestens in Catalán verfasst sein. Letzteres gilt aber nicht für die Namen von Geschäften und Marken. Im Entwurf wird betont, dass die Verwaltung die Verwendung des Katalanischen im Handel und in der Wirtschaft fördern will. Der Entwurf könnte bereits am Freitag, den 8. Dezember, vom Kabinett verabschiedet werden. Danach bedarf das Gesetz der Zustimmung des Regionalparlaments.

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