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PRIVATRENTE

Steuervorteile nicht im Ausland

Regelung verhindert „schädliche Verwendung”

Wermutstropfen für Arbeitnehmer in Deutschland, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollen. Denn wer seine Privatrente, die im Zuge der Rentenreform vom Bundesrat vergangene Woche gebilligt wurde, nicht in Deutschland bezieht, muss die Steuerersparnisse für das Altersgeld zurückzahlen. Eine entsprechende Meldung des „Stern” ist vom Bundesfinanzminsterium bestätigt worden.

Danach gilt die Auszahlung der Rente im Ausland, etwa auf Mallorca, als „schädliche Verwendung”. In Deutschland muss die Rente voll versteuert werden, im Ausland hätte das deutsche Finanzamt keinen Zugriff. Deswegen sollen in solchen Fällen jeden Monat bei der Auszahlung 15 Prozent einbehalten werden, bis alle vorherigen Steuerersparnisse beim Fiskus ausgeglichen sind. Diese Regelung hatte der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag in letzter Minute eingefügt.

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