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URTEIL

Inselregierung redet beim Küstenschutz mit

Keine Umweltprojekte aus Madrid ohne vorherige Zustimmung

Das Umweltministerium in Madrid kann keine Projekte an der Küste der Balearen realisieren, ohne vorher die Zustimmung der Inselregierung und der betroffenen Gemeinde einzuholen. Diese Kompetenzen hat der oberste spanische Gerichtshof jetzt der Provinzregierung zugestanden.

Höchstrichterlich ist damit über eine Klage entschieden worden, die 1994 von der damaligen PSOE-geführten Zentralregierung gegen das Dekret zur Verwaltung der Küste einreicht wurde. Erlassen hatte es seinerzeit die PP-Regierung der Balearen. Ironie der Geschichte: Weil sich die politischen Vorzeichen in Madrid und auf der Insel geändert haben, muss der spanische Umweltminister Jaume Matas, einst Regierungschef der Balearen, nun fürchten, dass seine Vorhaben vom jetzt amtierenden Fortschrittspakt abgeblockt werden.

Zwar beeilte sich der Staatssekretär im Umweltministerium für die Küstenverwaltung, Onofre Rullán, zu versichern, man werde „niemals die Investitionen zurückweisen, die Madrid hier zu tätigen gedenkt”. Aber fortan seien, so Rullán weiter, alle Alleingänge ohne vorherige Einbeziehung der Inselregierung ungesetzlich.

Die Verpflichtung zum Konsens zwischen den beiden Regierungen droht nun, Projekte der Zentralregierung zu Fall zu bringen. Den geplanten Paseo Marítimo in Colònia Sant Jordi etwa, den Minister Matas unbedingt bauen und die Umweltbehörde in Palma unbedingt verhindern will. Auf der Kippe stehen damit auch 150 Ankerplätze am Cap Formentor, der Bau einer sechs Kilometer langen Flaniermeile zwischen S'Estanyol und Sa Rapita im Süden Mallorcas sowie ein umstrittener Radweg auf Ibizas Nachbarinsel Formentera.

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