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ÖKOSTEUER

Ecotasa vorläufig vom Tisch

Nach Einspruch aus Madrid muss Verfassungsgericht entscheiden

Die Zentralregierung in Madrid hat wie erwartet beim Verfassungsgericht Einspruch gegen die sogenannte Ecotasa eingelegt, die die Balarenregierung im März dieses Jahres beschloss und ab dem 1. Januar 2002 einführen will. Die Abgabe in einer Höhe zwischen 0'25 und zwei Euro, in der Regel ein Euro pro Tag, soll nach Plänen der Balearenregierung in den Hotels von den Touristen kassiert werden.

Madrid hat gleichzeitig beantragt, das Gesetz zur Ecotasa auszusetzen. Damit ist die Steuer sechs Monate auf Eis, so lange hat das Gericht Zeit zu entscheiden, ob das Gesetz bis zu einem Urteil außer Kraft bleibt. Mit der Entscheidung wird nicht vor 2003 gerechnet. Unwahrscheinlich scheint, dass die Richter die Ökosteuer vorläufig zulassen werden. Sollte das Urteil nämlich auf „verfassungswidrig” lauten, müsste die Abgabe an Millionen von Touristen zurückgezahlt werden – ein verwaltungstechnisches Unding.

Die in Madrid regierende Volkspartei PP von Ministerpräsident José María Aznar ist der Ansicht, dass es sich bei der Ecotasa um eine Doppelbesteuerung handele – die spanische Mehrwertsteuer IVA wird auch jetzt schon bei Hotelübernachtungen fällig. Deshalb handle es sich um eine verfassungswidrige Abgabe. Mit harter Kritik reagierte der balearische Ministerpräsident Francesc Antich, auf den Einspruch. Er erinnerte an sein Gespräch mit Aznar vor einem Jahr, in dem der, so Antich, die Notwendigkeit der fiskalischen Selbstständigkeit der Regionen betont hatte.

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