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BAURECHT

Boris Becker darf abreißen und umbauen

Gemeinde erteilt Genehmigung / Die Geschichte einer teuren Finca

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Boris Becker hat von der Gemeinde Artà die Genehmigung für den Abriss und Umbau seiner zu groß geratenen Finca Son Coll erhalten. Die Gemeinde hat jetzt dem Abrissplan stattgegeben, nachdem der mallorquinische Inselrat bereits im vorigen Monat dem Vorhaben grünes Licht gegeben hatte. Nach Informationen aus Artà beläuft sich die jetzt genehmigte Bausumme auf gut 370.000 Euro.

Der Architekt des ehemaligen Tennisstars hat nun sechs Monate Zeit, einen detaillierten Plan einzureichen, ohne den die Arbeiten nicht begonnen werden dürfen. Nachdem die Gemeinde diesen genehmigt hat, dürfen nicht mehr als drei Monate bis zu dem Tag vergehen, an dem die Bauarbeiten beginnen, die spätestens ein Jahr darauf abgeschlossen sein müssen. Damit erhält der prominenteste Immobilienbesitzer Artàs die lang angestrebte Genehmigung nicht nur für den Teilabriss und Umbau im Inneren der Gebäude, sondern gleichzeitig auch für die angrenzenden Sportanlagen.

Es zeichnet sich also das Ende eine langen und zähen Geschichte ab. Becker hatte sein Anwesen 1997 gekauft; darauf eine Finca in ruinösem Zustand mit offiziell 314'83 Quadratmetern Wohnfläche. Das Grundstück besteht aus vier Parzellen, insgesamt etwa 12 Hektar. Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, hätte er auf jeder dieser Parzellen je ein Wohnhaus mit 500 Quadratmetern Fläche errichten können. Der Ex–Profi wollte aber nur ein Haus, das aber gerne ein bisschen größer.

Da es unter Umweltgesichtspunkten Sinn macht, statt vier Häusern mit insgesamt 2000 Quadratmetern nur eines à 1000 zu bauen (schließlich fällt die Infrastruktur – Zufahrten, Abwasserkanäle – auch kleiner aus, und die Landschaft wird weniger zersiedelt), kam man auf die Idee, die vier Parzellen untrennbar zusammenzulegen. Die Gemeinde Artà änderte dazu extra ihre Raumordnungspläne, um diese Möglichkeit zu schaffen.

Beckers Berater und die Gemeinde informierten Becker offensichtlich, dass die endgültige Genehmigung vom mallorquinischen Inselrat erfolgen müsse, der die Möglichkeit habe, Ausnahmen zu machen. Doch hier ließ sich der berühmte Bauherr offensichtlich falsch beraten. Zwar kann der Inselrat in der Tat Ausnahmegenehmigungen erteilen – was er aber bei Wohnraum nie tut. Dieser Passus steht nur deshalb im Gesetz, um etwa den Bau eines Getreidesilos zu ermöglichen, der aus technischen Gründen höher sein muss, als die Vorschriften eigentlich zulassen.

Das wusste Becker noch nicht, als er die Finca auf genau 987'67 Quadratmeter Wohnfläche ausbauen ließ. Im Mai 2001 erließ Artà denn auch prompt einen Baustopp. Nachdem Beckers Einspruch vor dem Inselrat abgeschmettert wurde, wurde von der Gemeinde das Verfahren wieder aufgenommen und ein Bußgeld von gut 213.000 Euro festgelegt. Das errechnet sich aus dem Schätzwert des illegal errichteten Gebäudeteils, der auf genau 426.718.59 Euro festgelegt wurde, auf 50 Prozent davon beläuft sich prinzipiell die Strafe. Da Becker als Bauherr die Strafe gemeinsam mit seinem Architekten, dem Bauleiter und der Baufirma aufbringen muss, beläuft sich sein Anteil auf etwa 50.000 Euro.

Trotz all dieser Misslichkeiten hat sich Boris Becker immer noch nicht davon abhalten lassen, seinen Bau zu legalisieren. Immerhin kostete ihn der Spaß bislang gut 420.000 Euro extra – Kosten für den Kauf, den bisherigen Umbau sowie Anwaltshonorare noch nicht mitgerechnet.

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