Ab Samstag, 1. März, wird alles anders – zumindest theoretisch. Dann nämlich tritt das am 14. Februar erlassene Real Decreto 178/2003 zur Regelung des Aufenthalts für EU-Ausländer sowie Bürger Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz in Kraft. Vereinfacht gesagt steht in diesem Gesetz, dass „die Aktiven privilegiert werden und sich für die Passiven nichts ändert”, sagt Ingo Radcke, Konsul der Deutschen Botschaft in Madrid.
Von Interesse sind insbesondere die Artikel sechs bis acht des neuen Gesetzes. Für welchen Personenkreis die Residencia-Pflicht entfällt, regelt Artikel sechs (es besteht dann nur noch die Pflicht, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu besitzen):
Bürger oben genannter Staaten, die auf eigene oder fremde Rechnung in Spanien arbeiten;
Familienangehörige dieser Personen, vorausgesetzt sie besitzen die Staatsbürgerschaft eines der oben genannten Staaten;
In Spanien Berufstätige der EU beziehungsweise der oben genannten Staaten, die in einem dieser Länder ihren ständigen Wohnsitz haben und mindestens einen Tag pro Woche sich dort aufhalten;
Studenten;
All jene, denen das neue Dekret ein ständiges Aufenthaltsrecht einräumt.
Zu dieser Gruppe gehören Personen, die das spanische Rentenalter erreicht haben, bis dahin mindestens zwölf Monate in Spanien auf eigene oder fremde Rechnung gearbeitet haben und ihren Wohnsitz seit mindestens drei Jahren in Spanien haben. Die Residencia-Pflicht entfällt ebenso für Personen, die ihre beruflichen Aktivität in Spanien wegen einer ständigen Arbeitsunfähigkeit einstellen mussten. Allerdings müssen sie einen mindestens zweijährigen ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien nachweisen können.
Für Personen, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, darunter viele Rentner, ändert sich auch in Zukunft nichts. Sie müssen weiterhin die Residencia beantragen.
Das Dekret weist auch explizit darauf hin, dass die spanischen Behörden verpflichtet sind, Antragsteller einer Residencia auf die Gesetzesänderung hinzuweisen. Die Verfasser des Dekrets haben auch an jene gedacht, die auch in Zukunft nicht auf ihre Tarjeta verzichten möchten. Ihnen wird entweder weiterhin dieses Dokument ausgestellt, oder sie müssen sich mit einem entsprechendem Zertifikat begnügen. Wie das in der Realität umgesetzt wird, muss abgewartet werden. Konsul Radcke hat da so seine Zweifel, ob auch alle spanischen Behörden auf dem Laufenden sind. „Würde mich nicht wundern, wenn die eine oder andere weiterhin nach der Residencia fragt.”