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FALL BUDACH

Täter aus Haft entlassen

Verjährungsfrist für Totschlag beträgt fünf Jahre

Marc L. ist frei. Der 36-jährige Deutsche, der 1998 auf spektakuläre Weise seine damalige Lebensgefährtin Andrea Budach im Streit getötet und dann die Leiche beseitigt haben soll, ist nach wenigen Wochen Untersuchungshaft entlassen worden. Marc L. war vor zwei Monaten verhaftet worden. Er gestand, Andrea Budach getötet zu haben. Allerdings bestritt der Täter, mit Vorsatz gehandelt zu haben. Aufgrund mangelnder Beweise für einen Mord muss sich Marc L. lediglich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Der Anwalt des Beschuldigten hatte beim zuständigen Richter deshalb einen Antrag auf Haftentlassung gestellt, da die Tat bereits verjährt ist. Wie der auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt der Kanzlei Fauteck, Thorsten Meinzer (hat nichts mit dem Fall zu tun), auf MM-Anfrage erklärte, bestehe bei dem Vorwurf der fahlässigen Tötung eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Auch in Deutschland hätte Marc L. freigelassen werden müssen, da auch das Strafgesetzbuch bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vorsehe.

Marc L. hatte im Juli 1998 im Streit die Mutter seines damals zwei Jahre alten Sohnes getötet. Angeblich sei die Frau unglücklich gefallen und habe sich das Genick gebrochen. Der Leiche entledigte sich Marc L., gemäß Presseberichten, indem er sie zerstückelte und mit Hilfe von Komplizen in einem beschwerten Kühlschrank in der Bucht von Palma versenkte. Von der Leiche Andrea Budachs fehlt bis heute jede Spur.

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