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URTEIL

Vier Villen in Llucalcari werden abgerissen

Deià erteilte rechtswidrige Baugenehmigungen / Drei Deutsche betroffen

Der seit nunmehr 20 Jahren schwelende Streit um vier Villen in Llucalcari ist nun definitiv entschieden. Auf Anordnung des Obersten Balearischen Gerichtshofs müssen die Gebäude abgerissen und die Landschaft wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden. Damit gab das Gericht in letzter Instanz einer Klage der Umweltschutzorganisation GOB gegen das Rathaus von Deià recht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Rathaus damals für den Bau der Villen Genehmigungen erteilte, deren Rechtswidrigkeit außer Frage steht. Die Gemeindeverwaltung hat nun zwei Monate Zeit, die Gebäude abzureißen. Sollte sich das Rathaus weigern, drohen dem Bürgermeister persönlich Geld- und Gefängsnisstrafen. Gegen das Urteil kann weder von der Gemeinde noch von den Eigentümern Einspruch eingelegt werden.

Bei den Besitzern der luxuriösen Villen in bester Lage handelt es sich um drei Deutsche und einen Schweden. Einer von ihnen, so der Anwalt der Eigentümer, Jaime Lamas, habe das Anwesen erst vor rund drei Jahren erworben. Allerdings sei ihm im Vorfeld des Kaufs die Problematik klar gewesen. Aber letztlich habe niemand gedacht, dass es einmal zu einem derart drastischen Urteil kommen werde. Zumal es sich bei den Immobilien um äußerst gepflegte Anwesen handle, und sich die Eigentümer immer penibel darum gekümmert hätten, ihre Häuser und Grundstücke bestmöglich in das Landschaftsbild zu integrieren.

Dies sei schlicht ein politischer Schlagabtausch, der mit den Immobilien eigentlich gar nichts zu tun habe, so Lamas. In der Region gebe es eine Vielzahl von Häusern, die mit den gleichen Genehmigungen gebaut worden seien. Aber nur diese vier scheinen ein Dorn im Auge der Umweltschützer zu sein.

Die Besitzer der Villen, die auf einen Gesamtwert von zwölf bis 13 Millionen Euro geschätzt werden, haben sich nach den Worten von Lamas nichts zuschulden kommen lassen und müssen nun angemessen entschädigt werden. Aber wer wem wieviel zu zahlen habe, sei momentan völlig ungeklärt.

Bereits 1990 klagte GOB zum ersten Mal gegen die Bauten. 1992 wurde der Prozess zugunsten der Umweltschützer zum ersten Mal entschieden. Der Einspruch des Rathauses wurde 1999 abgewiesen.

Ein Jahr darauf sollten die Gebäude durch einen speziellen Bebauungsplan nachträglich legalisiert werden. Das Gericht entschied aber 2001 erneut gegen die Ortsverwaltung und ordnete abermals den Abriss an. Unter die weiteren juristischen Verschleppungen seitens der Gemeinde wurde jetzt ein Schlussstrich gezogen.

Bürgermeister Jaume Crespí will die Entscheidung respektieren, für den Abriss der Villen sorgen und die ursprüngliche Terrassenlandschaft wieder herstellen. Die Besitzer der Anwesen sollen entschädigt werden. Von wem ist allerdings unklar, da laut Crespí erst die internen Verantwortlichkeiten geklärt werden müssten und das Rathaus für Entschädigungszahlungen ohnehin keine Mittel habe.

GOB-Sprecher Angel March begrüßte den Richterspruch, kritisierte aber, dass viele Steuergelder durch die Verschleppungstaktik des Rathauses sinnlos vergeudet wurden.(khe)

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