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ANTI-TABAK-GESETZ

Wo Raucher draußen bleiben

Die wichtigsten Regeln zum Schutz des Nichtrauchers auf einen Blick

Das neue „Gesetz über Drogenabhängigkeiten und andere Süchte auf den Balearen”, das auch den Tabakkonsum in der Öffentlichkeit regelt, ist vom Balearen-Parlament am 29. April beschlossen worden und kann in der öffentlichen Bekanntmachung (BOIB) Nummer 7874 in voller Länge nachgelesen werden. Die wichtigsten Regeln:

Gastronomie: Das Rauchen ist überall dort verboten, wo Lebensmittel hergestellt, verarbeitet oder verkauft werden, also sowohl in der Küche als auch im Speisesaal des Restaurants. Vom Verbot ausgenommen sind Bereiche, die für Raucher reserviert sind. Für die Einhaltung des Rauchverbots ist der Gaststätten-Betreiber verantwortlich. Falls Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern auftreten, wiegt das Recht des Nichtrauchers mehr als das des Rauchers, heißt es im neuen Gesetz. Das gilt auch dann, wenn sich der Raucher in einem ausgewiesenen Raucherbereich befindet. Wo noch keine Schilder Klarheit schaffen, sollte der Raucher am besten den Wirt fragen, bevor er sich eine Zigarette ansteckt.

Copa-Bars und Diskotheken: Hier darf weiter geraucht werden. Es müssen keine Nichtraucherzonen eingerichtet werden.

Generelles Rauchverbot: in sämtlichen Behördeneinrichtungen, Gesundheitszentren und Krankenhäusern (mit Ausnahme der psychiatrischen Abteilungen), in Kinos, Theatern und anderen geschlossenen Veranstaltungsräumen, geschlossenen Sportstätten, öffentlichen Transportmitteln, geschlossenen Bereichen von Bahnhöfen, Flugund Fährhäfen. So ist das Rauchen zum Beispiel in Palmas Flughafen nur im Freiluftsolarium gestattet. Auch in Museen oder ähnlichen Einrichtungen darf nicht geraucht werden. Qualmfrei müssen auch Büros und Geschäfte mit Kundenverkehr sein.

Strafen: Bei Verstößen gegen das neue Gesetz sind je nach Schwere des Vergehens Geldbußen bis zu einer Million Euro vorgesehen. Dabei spielt vor allem eine Rolle, ob der Verstoß der Gesundheit anderer Menschen Schaden zufügt, und wenn ja, in welchem Ausmaß Dritte betroffen sind. (ele)

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