Mallorca - Die Erklärungen, wie ein reisewilliger Mallorca-Resident nachweisen kann, dass er auch tatsächlich auf der Insel lebt, sind so zahlreich wie die Flug- und Fährgesellschaften. Offenbar herrscht hier große Verwirrung – wovon auch die Leserzuschriften zeugen, die immer wieder in der Redaktion landen.
Der Rabatt selbst ist eine allseits beliebte Erfindung: Immerhin werden so Reisen zu den Nachbarinseln und aufs Festland billiger – seit Jahresbeginn sogar um 50 Prozent. Die Flug– und Fährgesellschaften gewähren ihren Passagieren die Ermäßigung auf die Tickets und bekommen das Geld anschließend vom Staat zurück. So unterstützt die Zentralregierung die Bewohner der Balearen, der Kanaren und der Exklaven Ceuta und Melilla. In den Genuss der Vergünstigung soll aber nur kommen, wer auch tatsächlich in einer dieser Gegenden lebt.
Bisher war der Nachweis problemlos möglich: Wer den Residenten-Rabatt wollte, musste bei der Buchung oder beim Einchecken entweder seine Ausländerkarte oder aber eine Bescheinigung der Gemeinde vorlegen, aus der hervorging, dass der Reisende dort tatsächlich gemeldet war. Das Problem dabei: In vielen mallorquinischen Gemeinden sind Ausländer gemeldet, die ihren Wohnsitz aber eigentlich in der Heimat haben und hier nur ihren Urlaub im Ferienhaus verbringen. Die Ausländerkarte wiederum ist abgeschafft.
Seit April gibt es stattdessen nun das zentrale Ausländerregister, in das sich jeder Ausländer eintragen lassen muss, der länger als drei Monate am Stück in Spanien lebt. Die Ausländerbehörde stellt ein Dokument aus, das den Inhaber als Residenten ausweist.
Die neue Situation schlägt sich bei Flug- und Fährgesellschaften noch nicht in einer einheitlichen Linie nieder. Üblicherweise gewähren sie den Rabatt sowohl bei telefonischer Buchung als auch beim Ticket-Kauf per Internet. Welche Angaben dafür nötig sind, variiert aber kräftig. Bei Iberia etwa heißt es auf Anfrage, die Passagiere müssten ihren „Residenten-Code” angeben. Was das sein soll ist unklar: „Eine Reihe von Daten”, sagt eine Unternehmenssprecherin. Bei Air Europa muss man beim Einchecken weiterhin die Meldebescheinigung der Gemeinde vorlegen, will man nicht am Flughafen doch noch die gesparte Hälfte des Flugpreises nachzahlen müssen.
Ein Sonderfall ist Air Berlin. Dort bekommt man die Vergünstigung aus technischen Gründen nur bei telefonischer Buchung. Den Residenten-Status weisen Fluggäste hier nach, indem sie den Ausdruck ihres Ausländer-Register-Eintrags vorlegen – oder ihre noch gültige Ausländerkarte. Genauso hat es die Regierung in Madrid den Fluggesellschaften in einer internen Mitteilung erklärt, die MM vorliegt.