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Sichere Rückkehr nach Deutschland

Auch für private Kassen gelten jetzt neue Regeln

VON

ANJA MARKS
Gute Nachrichten für deutsche Mallorca-Residenten: Wer plant, irgendwann wieder in die Heimat zu ziehen, dem erleichtert die neue Gesundheitsreform seit dem 1. Januar die Rückkehr in die frühere Krankenkasse. Was seit dem 1. April 2007 für die vormals gesetzlich Versicherten galt – die Ersatzkassen müssen ihre früheren Kunden wieder aufnehmen –, wird nun auch für ehemalige Privatpatienten garantiert: Die Rückkehr in eine private Krankenkasse ihrer Wahl, und das auch noch zum vergleichsweise günstigen, neuen Basistarif.

Dies soll besonders Älteren, Kranken und Arbeitslosen den Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) erleichtern. Und all denjenigen, die gar nicht versichert waren oder aus dem Ausland zurückkehren und zuvor privaten Kassen angehörten. „Die privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, diesen Tarif anzubieten, dessen Leistungen jenen der gesetzlichen Kassen entsprechen“, erklärt Katrin Schaller, Sprecherin der Allianz Krankenversicherung in Deutschland. Der Monatsbeitrag werde maximal rund 570 Euro betragen, nie mehr als der durchschnittliche Höchstbetrag der GKV.

Im Übrigen habe jetzt jeder die Pflicht, sich zu versichern. „Wer sich nicht sofort nach seiner Rückkehr nach Deutschland bei der Krankenkasse meldet, muss auch bei den Privaten mit Rückzahlungen rechnen“, warnt Katrin Schaller. Voraussetzung für die Aufnahme sei, dass man in Spanien nicht mehr versichert ist.

Während deutsche Politiker nun die privaten Kassen mehr in die Verantwortung für ältere und kränkere Versicherte nehmen wollen, laufen diese Versicherungen gegen die Neuregelung Sturm. 30 Anbieter haben schon beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Wer also den Eintritt in den neuen Basistarif erwägt, sollte damit rechnen, dass die Kassen keine allzu großen Anstrengungen unternehmen, um diesen Tarif zu bewerben. Trotzdem kann besonders für ältere Menschen diese neue Gesetzgebung sehr vorteilhaft sein.

Auch wer auf Mallorca nur als Pendler lebt und in Deutschland privat versichert ist, kann übrigens den neuen Basistarif nutzen. „Bis zum 30. Juni 2009 ist der Wechsel in eine beliebige PKV, sogar unter Mitnahme angesammelter Altersrückstände, möglich“, erklärt Katrin Schaller weiter. „Ab dem 1. Juli ist dieser Wechsel nur noch innerhalb der eigenen Versicherung möglich, und auch dann nur, wenn man mindestens 55 Jahre alt ist, Rente bezieht oder finanzielle Hilfebedürftigkeit besteht.“ Profitieren sollen von der Neuregelung also vor allem ältere und kranke Menschen, dadurch werde erstmals ein solidarischer Aspekt in das PKV-System eingeführt. Die vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. herausgegebene „Entscheidungshilfe“ für den Basistarif verunsichert dagegen, und weist besonders darauf hin, dass der Tarif nicht – wie bei den Gesetzlichen – mit dem Einkommen steigt oder fällt. Dass viele nun die Möglichkeit haben, jeden Monat Geld zu sparen, kommt in der „Entscheidungshilfe“ kurz.

Auch GKV-Kunden, die nach Deutschland zurückkehren, sollten sich auf jeden Fall rechtzeitig mit ihrer früheren Kasse in Verbindung setzen. „Wer in Spanien zuletzt nicht versichert war, muss wegen der hiesigen Versicherungspflicht seit 1. April 2007 unter Umständen Beiträge nachzahlen“, warnt Axel Wunsch, Pressesprecher der Barmer Ersatzkasse in Wuppertal. Wer jedoch in der „Seguridad Social“ oder einer privaten Kasse versichert war, könne problemlos wieder in sein altes System wechseln.

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