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Mallorcas Küsten: Regierung ändert Strategie

Betroffene des spanischen Küstengesetzes erringen Teilerfolg. Protest wächst auch auf Mallorca

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Es kommt Bewegung in das Tauziehen um den Küstenschutz in Spanien: Laut einem Bericht der Tageszeitung „El País” will die Zentralregierung in Madrid das umstrittene Gesetz verändern, von dem in ganz Spanien Schätzungen zufolge mehr als 40.000 Immobilienbesitzer betroffen sind – auch auf Mallorca. Das Küstengesetz sieht die Enteignung aller Gebäude vor, die in der öffentlichen Küstenzone stehen. Die Gebäude können bisher per Konzession maximal 60 Jahre weitergenutzt werden. Hier soll die geplante Änderung nun ansetzen: Laut dem Zeitungsbericht wird der Weiterverkauf dieser Konzessionen in Zukunft möglich sein. „Die Reform ist halbherzig”, sagt José Ortega, Sprecher der Betroffenenvereinigung „Plataforma nacional de afectados por la Ley de Costas”. Er vermutet, dass die Regierung in Madrid kalte Füße bekommt angesichts des zunehmenden Drucks. Ende Januar beschäftigte sich erstmalig der Petitionsausschuss des EU-Parlaments mit der umstrittenen Enteignungspraxis in Spanien. Eine detaillierte Untersuchung könnte der nächste Schritt sein. Dieser Entwicklung wolle die Zentralregierung in Madrid mit der Reform nun den Wind aus den Segeln nehmen, vermutet Ortega.

Während die meisten der Betroffenen nach wie vor vom Festland stammen, wächst nun auch auf Mallorca der Widerstand. Die Tageszeitung „Ultima Hora” berichtete am Mittwoch vom Fall einer Immobilienbesitzerin aus Port de Pollença, deren Haus seit mehr als 80 Jahren direkt am Meer steht (siehe Foto). Nun droht ihr die Enteignung. Denn das Haus, das emblematische „Can Piquero”, steht in der öffentlichen Küstenzone, die auf Mallorca derzeit neu bestimmt wird („deslinde”). Die Besitzer haben nun mehr als 600 Unterschriften gesammelt, um die Enteignung doch noch zu verhindern. Auch mehrere ausländische Immobilienbesitzer auf Mallorca sind vom Küstengesetz betroffen.

Mittlerweile scheinen sich bei der Küstenbehörde die Beschwerden zu häufen. Wie jetzt bekannt wurde, ist die Frist, innerhalb der die Neudefinition des Küstenbereiches auf Mallorca abgeschlossen sein soll, bis 2010 verlängert worden. Laut einem Behördensprecher kommt es zu der Verzögerung, weil immer mehr betroffene Immobilienbesitzer Einspruch gegen die Entscheidungen der Küstenbehörde einlegen. Auf Mallorca sind bislang fast 90 Prozent der 661 Kilometer Küste neu bestimmt. Bereiche wie etwa die Playa de Palma stehen noch aus.

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