Es ist wieder so weit: die spanische Einkommensteuer-Erklärung wird fällig. Bis zum 30. Juni müssen alle in Spanien Steuerpflichtigen ihre Einkünfte aus dem Jahr 2009 deklarieren („Declaración del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF). Um den Papierkram zu bewältigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Am einfachsten ist es, den Vordruck vom Finanzamt unverändert zu bestätigen. Das setzt allerdings voraus, dass sich an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert hat. Den sogenannten „Borrador” kann man telefonisch unter der Nummer 901-121 224 anfordern – bis spätestens 23. Juni.
Relativ wenig Aufwand bedeutet auch die zweite Variante: Man lässt die Einkommensteuer-Erklärung einfach von einem Spezialisten erledigen. Steuerberater bieten diese Dienstleistung schon für geringe Summen an.
Die dritte Möglichkeit ist, das Angebot der Balearen-Regierung in Anspruch zu nehmen (Renda Àgil). Im eigens dafür eingerichteten Beratungszentrum stehen Mitarbeiter des Finanzamts sowie der wichtigsten Banken und Sparkassen für Fragen bereit und helfen beim Ausfüllen der Steuererklärung. Wichtig: Man sollte vorher bei der Terminvereinbarung klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Einkommensteuer-pflichtig ist in Spanien in der Regel, wer hier mehr als die Hälfte des Jahres verbringt oder den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Aktivitäten hierzulande hat. Auch Rentner müssen ihre Einkünfte in Spanien versteuern.
Keine Einkommensteuer-Erklärung muss abgeben, wer von einem einzigen Arbeitgeber nicht mehr als 22.000 Euro eingenommen hat. In Spanien lassen sich unter anderem Investitionen in Wohneigentum und Altersvorsorge von der Steuer absetzen.
INFO
Das kostenlose Beratungsangebot der Balearen-Regierung hat bereits Tradition. Diesmal ist das Infozentrum nicht im Parc Sa Riera, sondern im Ex-Freizeitkomplex „Riskal” eingerichtet (in Es Secar de la Real an der Straße Palma-Establiments). Telefonische Terminvereinbarung: 901-223 344. Internet: www.atib.es. Weitere Infos zur Einkommensteuer-Erklärung unter www.aeat.es.