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Luftverkehrsabgabe „light”

Bund revidiert Gesetzentwurf zur Flugsteuer

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Nach dem zum Teil heftigen Widerstand der Fluggesellschaften, Airports, Unternehmen und Gewerkschaften gegen die geplante Luftverkehrsabgabe hat die Bundesregierung ihr Konzept überarbeitet und die geplante Besteuerung stärker der Flugentfernung angepasst. Dadurch soll die Abgabe für kürzere Flugstrecken nun geringer ausfallen als ursprünglich geplant. Für entferntere Ziele muss der Fluggast hingegen tiefer in die Tasche greifen als anfangs vorgesehen.

Konkret: Flugstrecken unter 2500 Kilometern – hierzu zählen auch die Verbindungen von Deutschland nach Mallorca – sollen dem Gesetzentwurf zufolge mit neun Euro besteuert werden. Der bisherige Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium hatte zunächst eine Besteuerung von 13 Euro vorgesehen.

- Neu ist der Bereich Mittelstrecke für 2500 bis 6000 Kilometer entfernte Ziele. Er soll mit 25 Euro besteuert werden.
- Für Langstrecken ab 6000 Kilometer werden dem neuen Konzept zufolge 40 Euro fällig.
- Vor der Spreizung der Luftverkehrsabgabe hatte der Gesetzentwurf lediglich 13 Euro für Kurz- und Mittelstrecken vorgesehen sowie 26 Euro für die Langstrecke.
- Erhoben werden soll die neue Abgabe von 2011 an, bei Abflug von einem deutschen Airport aus.

Beobachter der Flugbranche sprachen von einer „Luftverkehrsabgabe light”. Die höhere Besteuerung der Langstrecke gehe zu Lasten der Lufthansa. Die Absenkung auf Kurzstrecken um vier Euro hingegen komme dem Branchen-Zweiten Air Berlin zugute.

Der Entwurf nimmt nach wie vor Fracht und Transitflüge (Umsteigeflüge) von der Besteuerung aus. Die Abgabe sei 2012 zu überprüfen. Der Bund will mit der Abgabe pro Jahr eine Milliarde Euro Jahr einnehmen.

Air-Berlin-Sprecher Hans-Christoph Noack bezeichnete auch die abgespeckte Abgabe als „kontraproduktiv”. Sie schädige die deutsche Luftfahrtindustrie.

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