Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich muss in Spanien eine Einkommensteuererklärung
abgeben, wer 22.000 Euro oder mehr verdient.
Wer ist in Spanien steuerpflichtig?
Als Steuerinländer gilt in Spanien, wer mehr als die Hälfte des
Jahres im Land verbringt, oder hier den Mittelpunkt seiner
wirtschaftlichen Aktivitäten hat, oder dessen nicht getrennt
lebender Partner mit gemeinsamen Kindern in Spanien lebt.
Welche Einkünfte müssen deklariert werden?
In groben Zügen: Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus
unternehmerischer Tätigkeit, Kapitaleinkünfte, Mieteinkünfte,
Einkünfte aus der Veräußerung von Vermögenswerten.
Was geschieht mit Einkünften aus anderen Ländern?
Diese werden gemäß den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
behandelt. Im Fall von Deutschland stammt dieses aus dem Jahr 1966,
ist jedoch kürzlich durch eine neues Abkommen ersetzt worden.
Was kann von der Steuer abgesetzt werden?
Obwohl in allen Fällen bestimmte Einkommensgrenzen und andere
Beschränkungen gelten, können grundsätzlich Investitionen in eine
selbst genutzte Wohnimmobilie, Mietzahlungen, Spenden sowie
Beiträge zu Rentensparplänen abgesetzt werden.
Welche Steuersätze gelten aktuell in Spanien?
Zunächst erfolgt die Einordnung in die entsprechende Steuerklasse
je nach den persönlichen Lebensverhältnissen (ledig, verheiratet,
getrennt lebend, mit oder ohne Kinder, Einkommenshöhe). Die
Steuersätze reichen von 24 bis 43 Prozent.
Müssen deutsche Rentner, die in Spanien steuerpflichtig sind,
eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Ja. Deutsche Rentner, die ihren Steuerwohnsitz nach Spanien
verlegen, müssen ihre Rente in Spanien versteuern (ausgenommen sind
Beamtenpensionen).
Was ändert sich daran durch das neue
Doppelbesteuerungsabkommen?
Es sieht vor, dass in Zukunft Deutsche, die ihren Steuerwohnsitz
nach Spanien verlegen, auf ihre Rente in Deutschland Steuern zahlen
müssen. Die Steuersätze sollen von fünf Prozent (ab 1.1.2015) auf
maximal zehn Prozent (ab 1.1.2030) steigen. Diese Steuerzahlungen
werden dann auf die in Spanien fällige Versteuerung angerechnet.