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Kennzeichen D: Zoll ändert Strategie

Die Steuerbehörde besteht nicht mehr auf der Ummeldepflicht

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23. Juni – Die Verwirrung um die neue Rechtslage beim Thema Autoummeldung scheint sich aufzulösen: Ein dem Mallorca Magazin vorliegendes Dokument belegt, dass der Zoll in Palma sein Vorgehen geändert hat.

Offenbar müssen Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Steuerinländern genutzt werden, nicht mehr wie bisher zwangsläufig in Spanien zugelassen werden. Es scheint auszureichen, die fällige Zulassungssteuer zu entrichten.

Dass diese Neuregelung, die Ende 2010 von der Zentralregierung in Madrid eingeführt worden war (siehe Erklärung am Ende des Textes), nun auch umgesetzt wird, hat Alexander Bilina am eigenen Leib erfahren. Der Deutsche, der auf Mallorca als Steuerinländer gilt, war am Freitag am Flughafen von Palma von einem Polizisten kontrolliert worden. Bilina fuhr ein Auto mit deutschem Kennzeichen.

Nach der bisherigen Rechtslage hätte der Polizist das Auto sofort stilllegen und Bilina zur Ummeldung des Fahrzeugs zwingen können. Das ist in den vergangenen Jahren genau so immer wieder geschehen. Es kam auf Mallorca regelmäßig zu systematischen Kontrollen von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen.

Im Fall von Alexander Bilina aber ging der Polizist anders vor: Der Deutsche bekam einen Termin beim Zoll in Palma am darauffolgenden Montag. Anschließend durfte Bilina mit dem Auto weiterfahren.

Beim besagten Termin prüfte dann der Zollbeamte den Fall und entschied folgendermaßen: Bilina muss das Auto ummelden oder aber zumindest die Zulassungssteuer bezahlen.

Dafür räumte man ihm eine Frist bis zum 5. Juli ein. Mit anderen Worten: Bilina kann die Ummeldung des Autos, das seiner Freundin gehört, durch die Zahlung der Zulassungssteuer umgehen.

„Der Zoll wendet also exakt die Regelung an, die seit Jahresbeginn gültig ist”, sagt Mario Arnaldo, Vorsitzender des Automobilverbandes „Automovilistas Europeos Asociados” (AEA). Dass die Verkehrsbehörde bisher einen anderen Standpunkt vertritt (siehe Erklärung am Ende des Textes), spiele keine Rolle. „Entscheidend ist der Zoll”, sagt Arnaldo.

Dies ist eine entscheidende Wendung beim Thema Autoummeldung. Wer in Spanien Steuerinländer ist und sein Auto hier dennoch nicht zulassen will, kann das teure und aufwendige Ummelde-Prozedere nun also offenbar tatsächlich durch die Zahlung der Zulassungssteuer umgehen.

Das dürfte für viele Inselresidenten eine erhebliche Erleichterung sein, hat allerdings auch klare Nachteile: Laut Mario Arnaldo (AEA) sind Versicherungsfragen ungeklärt, ebenso ist in Spanien nur die TÜV-Abnahme hier zugelassener Fahrzeuge möglich. Zu guter Letzt kritisiert Arnaldo, dass Halter eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs auch nur dort Kfz-Steuer zahlen, nicht aber auf Mallorca. „Das ist nicht gerecht”, findet er: „Wer hier die Straßen nutzt, sollte dafür auch Steuern zahlen.”

DAS STEHT IM GESETZ ...
Das Gesetz 38/1992 regelt die Zulassungspflicht ausländischer Fahrzeuge in Spanien. Darin heißt es: „In Spanien zugelassen sein müssen Fahrzeuge, die von Steuerinländern benutzt werden.” Das war schon immer so. Seit Ende vergangenen Jahres gibt es in dem Gesetz einen Zusatz: „Die Erfüllung dieser Pflicht (der Zulassung in Spanien, die Red.) kann nicht gefordert werden, wenn die Zulassungssteuer bezahlt wurde.”

Weiter heißt es, dass im Falle der Zuwiderhandlung eine Frist von fünf Tagen eingeräumt wird, um die Zulassungssteuer zu bezahlen oder das Fahrzeug umzumelden. Erst nach dieser Frist könne das Fahrzeug stillgelegt werden.

... DAS SAGT TRÁFICO ...
Die Verkehrsbehörde „Tráfico” hat auf MM-Anfrage schriftlich mitgeteilt, dass die in dem Gesetz vorgesehene Ausnahme von der Ummeldepflicht ausschließlich für Mietwagen gelte. Alle anderen Fahrzeuge seien davon nicht betroffen.

Hintergrund der Neuerung sei die Absicht des Gesetzgebers, Mietwagenfirmen die grenzüberschreitende Nutzung ihres Fuhrparks in der touristischen Hochsaison zu erleichtern. Experten bemän- geln, dass diese Auslegung des neuen Gesetzestextes durch „Tráfico” jeder Grundlage entbehre: In dem Gesetz ist von einer Beschränkung auf Mietwagen an keiner Stelle die Rede.

... DAS SAGT DER ZOLL
Der Zoll (Aduanas) hat dem Mallorca Magazin gegenüber bestätigt, dass durch die Gesetzesänderung die Ummeldepflicht faktisch abgeschafft worden sei. Man könne diese nun durch die Zahlung der Zulassungssteuer umgehen. Diese Neuregelung wendet der Zoll auf Mallorca jetzt offenbar an, wie der vorliegende Fall belegt.

In Sachen Autoummeldung teilen sich „Tráfico” und „Aduanas” die Kompetenzen, was hin und wieder zu Widersprüchen und Verwirrung führt. Da es sich im Falle einer nicht gezahlten Zulassungssteuer potenziell um ein Steuerdelikt handelt, ist jedoch entscheidend, was der Zoll tut, die in diesem Fall zuständige Steuerbehörde.

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