Palmas neue Verordnung für Fahrradfahrer sieht saftige Geldbußen für Verkerhsrowdys vor. Wer mit seinem Drahtesel durch eine Fußgängerzone heizt und Menschen gefährdet, wird mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Aber schon das Fahren auf einem leeren Bürgersteig kann im Falle einer Kontrolle mit 100 Euro geahndet werden.
Künftig wird bei Radfahrern sogar die Geschwindigkeit kontrolliert. Auf Radwegen am Straßenrand sind maximal 25 Stundenkilometer erlaubt. Auf Radwegen, die auf dem Bürgersteig verlaufen, der von Fußgängern benutzt wird, gelten 15 km/h.
Auch Musikhören auf dem Fahrrad soll verboten werden. Für Kinder unter acht Jahren gilt Helmpflicht.
Die Vorlage wird derzeit noch von der Opposition im Stadtrat geprüft. Verabschiedet werden soll sie im Dezember.