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Strengere Regeln für Freizeitfischer

Geplantes Gesetzesdekret will illegalen Fischhandel beseitigen

Angeln zählt für viele Balearen-Bürger zur beliebten Freizeitbeschäftigung. | Foto: Jaume Morey

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Freizeitangler und Hobbyfischer auf Mallorca müssen künftig mit einer Verschärfung der Fangbestimmungen rechnen. Eine geplante Verordnung des balearischen Fischereiministeriums sieht wie bisher Obergrenzen bei der Fangmenge zu. Neu ist jedoch, dass die Petrijünger zur Markierung ihrer Beute bei bestimmten Fischarten die untere Hälfte der Schwanzflosse abschneiden müssen.

Dadurch soll verhindert werden, dass Hobby-Angler geschäftstüchtig und illegal ihre Ware weiterverkaufen. Auf den Inseln blüht im Verborgenen ein schwunghafter Handel mit wertvollen Edelfischen, für die in Restaurants hohe Preise bezahlt werden.

Der Schnitt in der Schwanzflosse muss erfolgen, sobald der Fisch aus dem Wasser gezogen ist. Das gilt sowohl beim Angeln vom Boot aus als auch an Land. Petrijünger am Ufer benötigen wie bisher eine Genehmigung und dürfen nicht mehr als fünf Kilo Meeresgetier fangen.

Beim Angeln auf See ist eine Genehmigung für das Boot zu beantragen. Pro Passagier dürfen nicht mehr als fünf Kilo Fisch am Tag aus dem Meer gefischt werden. Zudem darf die Fangmenge aller Mitfahrer insgesamt nicht höher als 25 Kilo sein. Bei Zuwiderhandlung ist mit hohen Geldstrafen zu rechnen.

 

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