Palmas neue Verordnung für korrektes Benehmen hat ein gewaltiges Medien-Echo in Deutschland und in den Alpenländern ausgelöst. Der Tenor reicht von "Neue Benimm-Regeln am Ballermann" über "Schluss mit Eimersaufen am Strand" bis zu "Nackt- und Suff-Verbot auf unserer Lieblingsinsel". Die Bild-Zeitung schickte ein Reporterteam nach Mallorca, das unter anderem MM-Chefredakteur Bernd Jogalla interviewte (siehe "Videogalerie" in der linken Spalte).
"Für die meisten Urlauber erschließt es sich durchaus, dass man eben nicht halbnackt in der Stadt herumspringt", sagte Jogalla gegenüber Bild.de. Der Chefredakteur bezeichnete den neuen Regelkatalog als sinnvoll. Es bleibe abzuwarten, wie streng die Regeln in ihrer Gesamtheit umgesetzt werden. Hierbei ließ er Skepsis anklingen: "Ich behaupte, es wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird."
Der Stadtrat von Palma hatte zu Wochenbeginn die städtische Verordnung "Ordenanza cívica" verabschiedet. Das Regelwerk will durch eine Vielzahl von Verboten das Zusammenlleben im öffentlichen Raum in Palma auf eine neue Grundlage stellen. Verboten sind künftig etwa Spucken auf der Straße, Flanieren mit nacktem Oberkörper oder in Badebekleidung, aggressives Betteln, Sex mit Prostituierten im Freien ...
Insbesondere das Nacktheit-Verbot war von den Medien aufgegriffen worden. Ausgenommen von dem Verbot sind Strandpromenaden und Straßen, die direkt an die Strände hinführen. Untersagt sind künftig auch Saufgelage auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Stränden sowie das Verschmutzen von Bürgersteigen durch Abfälle, Kaugummis oder Notdurft.
Die verabschiedete Verordnung soll noch im Mai mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Strafgebühren will die Stadt allerdings erst nach einer vorhergehenden Informationskampagne eintreiben. An der Tourismusmeile Playa de Palma werden die Gebühren nach einer Schonfrist im Juni erst von Juli an erhoben. Im Stadtgebiet von Palma erfolgt die Ahndung von Vergehen erst zum Ende des Sommes.
Die Regelungen der neuen Verordnung schreiben unter anderem vor:
Badebekleidung
Wer in Zukunft mit freiem Oberkörper oder im Badeanzug durch Palma flaniert, muss sich auf eine Geldbuße gefasst machen. Das Verbot gilt auch im öffentlichen Nahverkehr, nicht jedoch an Strandpromenaden und Straßen, die zu den Stränden führen. Ein Verstoß wird mit 50 bis 200 Euro bestraft.
Alkoholkonsum
Gegen Saufgelage unter freiem Himmel will die Stadt mit harten Bandagen kämpfen. Das „Eimersaufen” an der Playa de Palma ist damit angezählt. Alkoholkonsum auf den Straßen und am Strand ist bald tabu, jedenfalls in größeren Gruppen und wenn es zu Lärmbelästigungen kommt. Die Getränke werden konfisziert und das Vergehen mit 200 bis 400 Euro geahndet.
Sauberkeit
Auf die Straße spucken oder urinieren kostet 50 Euro. Ebenso geahndet wird das Ausspucken von Kaugummis, das Wegwerfen von Zigarettenkippen und das Ausklopfen von Teppichen im öffentlichen Raum. Die Höhe des Bußgeldes beträgt auch hier 50 Euro. Bei einem besonders schweren Fall von Umweltverschmutzung können die Beamten bis zu 200 Euro verhängen.
Betteln
Das sogenannte „aggressive Betteln“ ist den Stadtherren schon lange ein Dorn im Auge. Wer zu nachdrücklich oder unter Androhung von Gewalt um Geld bittet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Vor allem, wenn Minderjährige betroffen sind. Scheibenputzen an den Ampeln wird durch das neue Regelwerk verboten. In Fällen „echten Bettelns“ plant die Verwaltung, sofort das Sozialamt einzuschalten. Unter keinen Umständen, so Tourismusdezernent Álvaro Gijón, dürfe die neue Verordnung zulasten der Schwächsten der Gesellschaft gehen.
Tiere
Zur Kasse gebeten werden Hundebesitzer, die den Kot ihrer Vierbeiner nicht beseitigen, allerdings mit deutlich niedrigeren Bußgeldern als in der Vorgängerverordnung. Dort waren noch Strafen bis zu 1500 Euro vorgesehen. In der neuen „Ordenanza Cívica” sind es nur noch 50 bis 200 Euro.
Straßenprostitution
In Zukunft werden nur noch die Freier, nicht mehr die Prostituierten bestraft. Aus dem Gesetzestext wurden sämtliche Formulierungen, die sich auf die Dirnen beziehen, gestrichen. So kann mit 200 bis 400 Euro be-straft werden, wer die Dienste in Anspruch nimmt, nicht aber, wer sie anbietet.
Klimaanlagen
Wer mit Klimaanlagen heizt oder kühlt, sollte darauf achten, dass Nachbarhäuser nicht davon beeinflusst werden. Sinkt oder steigt die Temperatur in angrenzenden Gebäuden aufgrund der Klimaanlage um mehr als drei Grad Celsius, droht eine Geldbuße.
Strandbenutzung
Wer trotz Badeverbot bei roter Flagge im Meer badet, wird um 200 bis 400 Euro „erleichtert”. Glasgefäße sollten besser zu Hause gelassen werden. Am Strand werden sie nicht mehr geduldet.
Schmierereien
Graffiti, Bemalungen und Schmierereien jeglicher Art sollen aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Egal ob auf Hauswänden, Nahverkehrsmitteln oder auf dem Boden. Sprayer und andere „Kreative” zahlen, sofern sie erwischt werden, 200 bis 400 Euro Strafe. Die Schmierfinken können von der Polizei dazu verpflichtet werden, ihr „Werk“ selbst zu beseitigen.
Radfahren
Zweiradfreunde aufgepasst! Radfahren auf dem Gehsteig kostet 50 bis 200 Euro.
Straßenkünstler
Straßenmusiker dürfen in Zukunft nicht mehr unmittelbar vor Geschäften, Denkmälern und historischen Gebäuden musizieren, wenn so der Zugang zu diesen verhindert oder erschwert wird. Außerdem müssen sie sich an die Ruhezeiten halten (22 bis 10 Uhr, in der Altstadt 21 bis 10 Uhr, und 14 bis 17 Uhr). Besonders laute Instrumente sind gänzlich verboten (Schlagzeuge, Trommeln, Trompeten). Aufgrund des heftigen Widerstandes der Straßenkünstler gegen die neue Stadtverordnung wollen sich die Stadtobersten im Sommer mit diesen an einen Tisch setzen und über ein gesondertes Regelwerk diskutieren.