Ein Gericht in Palma hat entschieden, dass die Kündigung eines Mietverhältnisses wegen nicht genehmigter Hundehaltung in der Wohnung rechtens ist. Die Vermieterin hatte im Mietvertrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hunde in der Wohnung nicht erwünscht sind, um die Nachbarn nicht zu belästigen.
Die Mieter, ein Pärchen, hatten bereits in erster Instanz eine Klage gegen die Auflösung des Mietvertrags verloren. Sie argumentierten, dass ihr Hund niemanden belästige und das Verbot gegen die öffentliche Ordnung verstoße.
Nun hat ein anderes Gericht das Urteil bestätigt. Es gebe kein Recht, das den Eigentümer einer Wohnung verpflichte, Tiere zuzulassen. Daher könne die Gültigkeit des Vertrags auch nicht angefochten werden.
Das Paar hat seit Oktober 2015 in der Wohnung gewohnt.