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Elektroroller müssen auf dem Radweg fahren

Elektroroller gehören mittlerweile zum Bild der Stadt. | Ultima Hora

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Sie sind aus Palma nicht mehr wegzudenken: Elektroroller. An der Playa de Palma flitzen die Urlauber auf den Versionen mit dicken Reifen entlang, im Zentrum bewegen sich auch Geschäftsleute mit der Tretroller-Variante fort.

Das Zusammenleben mit den neuen Verkehrsteilnehmern funktioniert nicht reibungslos. In der vergangenen Woche kam es zu zwei Vorfällen. In Ciutat Jardí attackierte am Samstagvormittag ein Fußgänger einen Rollerfahrer, der Mann war korrekt auf dem Radweg unterwegs. Am vergangenen Montag stieß auf dem Radweg des Paseo Marítimo ein Rad- mit einem Rollerfahrer zusammen.

Noch gibt es keine spanienweit einheitlichen Vorschriften, wie sich die Rollerfahrer zu verhalten haben. Voraussichtlich im Sommer wird ein Dekret in Kraft treten. Das Frisieren soll verboten werden, genau wie die Benutzung von Kopfhörern.

Das Rathaus Palma hat nach Vorfällen im Juli eine Eilverordnung für Vehikel wie Elektroroller, Segways und Skatebords erlassen. Für sie gilt die Straßenverkehrsordnung, so ist das Telefonieren während der Fahrt tabu.

Die Fahrzeuge werden je nach Schwere und Höchstgeschwindigkeit in drei Klassen unterteilt. Elektro-Tretroller gehören zur Klasse A (Mindestalter für Fahrer zwölf Jahre), E-Scooter zur Klasse B (ab 16 Jahren), E-Dreiräder (ab 18 Jahren) bilden Klasse C. Klasse A und B müssen auf den Radwegen und nicht den Bürgersteigen unterwegs sein. Für die Elektroroller gilt eine Höchstgeschwindigkeit von zehn Kilometern pro Stunde auf Wegen, auf denen die Bereiche für Fußgänger und Radfahrer nur markiert sind; 15 km/h bei Radwegen, die vom Gehweg abgetrennt sind sowie 20 km/h auf Radwegen, die an Straßen entlangführen, und in Wohngebieten. An der Playa de Palma gilt: Gefahren werden darf an der Strandpromenade zwischen dem Carrer dels Palangrés in Can Pastilla und Carrer d’Amílcar in Arenal zwischen 9 und 21 Uhr.

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