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Entzug von Sóller-Tunnel-Konzession war rechtswidrig

Früher mussten an den Bezahlhäuschen pro Tunnel-Durchfahrt mehr als 5 Euro entrichtet werden. | Archiv

Sóller, Mallorca |

Das ist ein Paukenschlag! Das Verwaltungsgericht in Palma de Mallorca hat den Entzug der Konzession des Sóller-Tunnels durch den Inselrat vor drei Jahren für nichtig erklärt. Die Behörde hätte sie dem damaligen Betreiber Globalvía nicht vorzeitig absprechen dürfen, so die Juristen. Der Inselrat gab bekannt, die Entscheidung zu respektieren, aber dagegen in Berufung gehen zu wollen.

Der bis 2017 privatbetriebene drei Kilometer lange Straßentunnel zwischen Bunyola und dem Sóller-Tal war jahrzehntelang eine der teuersten Röhren Spaniens. Zuletzt zahlten Nutzer pro Durchfahrt mehr als fünf Euro. Der seit 2015 von einem Linkspakt regierte Inselrat entzog Globalvía vorzeitig die Konzession, bezahlte hierfür eine Entschädigung und lässt Autofahrer seither kostenlos durch den 1999 fertiggestellten Tunnel fahren.

Da Globalvía die Entschädigungszahlung zu gering war, zog das Unternehmen gegen den Entzug der Konzession schließlich vor Gericht – und gewann. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung die nächstinstanzlichen Richter treffen. (cze)

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