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Mallorca und das Virus: Update vom 3. Mai

Die Lage auf Mallorca scheint sich zu erholen, befreit vom Virus ist die Insel allerdings nicht. | M.A. Cañellas

| Mallorca |

Erstmals kein Toter zu beklagen

Eine sehr positive Nachricht: Auf Mallorca ist Meldungen des Gesundheitsamts zufolge erstmals seit Wochen kein Toter zu beklagen, der mit Covid-19 erkrankt war. Die Fallzahl der Erkrankten steigt um sechs weitere auf 1908. Spanienweit gab es am Sonntag insgesamt 164 neue Todesfälle mit COVID-19, womit die Gesamtzahl seit Beginn des Ausbruchs auf 25.264 angestiegen ist.

Experte sagt neue Ausbrüche voraus

Der spanische Epidemiologe Fernando Simón warnte die Öffentlichkeit am Sonntag bei einer Pressekonferenz vor neuen Ausbrüchen von Covid-19. "Wir wissen mit großer Wahrscheinlichkeit, dass es neue Ausbrüche geben wird. Es gibt keine Garantie, dass es dazu kommen wird. Was wir tun müssen, ist vorbereitet sein und das Risiko besser kontrollieren", sagte Simón. Die Mitarbeit der Bevölkerung sei gefragt.

Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr

Das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske ist ab dem 4. Mai im öffentlichen Nahverkehr auf Mallorca Pflicht. Das verkündete Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez am Samstag bei einer Regierungserklärung als landesweite Neuerung. Welche Form ist nicht relevant, Hauptsache, Mund und Nase sind bedeckt.

Geschäfte öffnen mit neuen Regelungen

Ab 4. Mai dürfen Einzelhandelsgeschäfte auf Mallorca mit einer Größe von höchstens 400 Quadratmetern wieder öffnen. Nur ein Kunde pro Mitarbeiter darf betreut werden und das nur nach vorheriger Absprache. Für Senioren ab 65 Jahren gibt es bevorzugte Einkaufszeiten (10-12 und 19-20 Uhr). Außerdem gibt es Vorschriften für die Reinigung. Restaurants und Cafés können öffnen, so dass Kunden ihre Bestellungen vor Ort abholen können. Bestellungen sind mittels Telefonanruf und Internet möglich.

Weitere Lockerungen ab 11. Mai in Sicht

In Phase 1 der Lockerungen, die ab dem 11. Mai beginnt, sind Treffen in einer Gruppe von bis zu zehn Personen wieder erlaubt. Es gilt das Abstandsgebot von zwei Metern. Anfällige Gruppen wie Menschen mit Immunschwächekrankheiten, Schwangere oder Diabetiker sollen von der Erlaubnis ausgenommen werden.

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