Die Drehbuchautorin von Til Schweigers Kinohit „Keinohrhasen“, Anika Decker, hat vor dem Berlinger Kammergericht am Dienstag einen ersten Erfolg errungen. Schweigers Produktionsfirma Barefoot Films muss Auskunft über die Filmeinnahmen geben.
Deutschen Medienberichten zufolge hatte Decker gegen Schweigers Produktionsfirma Barefoot Films und den Filmkonzern Warner Bros. Klage eingereicht, weil sie sich angesichts des großen Erfolgs von "Keinohrhasen" ungerecht entlohnt fühlte. Mit 6,3 Millionen Besuchern war „Keinohrhasen“ mit Til Schweiger in der Hauptrolle der erfolgreichste Kinofilm des Jahres 2008.
Hintergrund der sogenannten Stufenklage Deckers ist der „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er schreibt eine Nachvergütung vor, wenn das ursprünglich vereinbarte Honorar und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.