Ein junger Hundebesitzer aus Calvià muss eine Geldstrafe von 80 Euro zahlen, weil der Hund nicht vorschriftsmäßig im Auto untergebracht war. Große Hunde, wie es hier der Fall war, müssen auf dem Rücksitz fest angeleint sein oder im Kofferraum mit einem entsprechenden Schutznetz zwischen Kofferraum und Rückbank untergebracht werden. Wichtig ist, dass das Tier den Fahrer während der Fahrt nicht stört.
Der Mann wurde direkt vor seiner Haustür von der Polizei angehalten. Der Hund sei mit einer Kette mit dem Gurt auf dem Rücksitz "angeschnallt" gewesen, so der Besitzer. Der Hundehalter gibt an, er hätte mit einem Ersatzfahrzeug unterwegs sein müssen, weil sein Auto zum TÜV musste. Die Polizei zeigte kein Einsehen, der Mann muss die Strafe entrichten.