Auf Mallorca gilt seit Dienstag die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern auf den meisten städtischen Straße. Nur auf breiteren Straßen mit mehr als einer Fahrbahn pro Richtung ist die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Auf Strecken, an denen sich Gehweg und Straße auf der selben Höhe befinden, wird die Geschwindigkeit sogar auf 20 Stundenkilometer reduziert. Dies gilt auch für enge Straßen mit nur einem Fahrstreifen, wie es sich vor allem in Altstädten oft gibt.
Nicht inbegriffen in dem Vorhaben sind zum Beispiel der Innenstadtring Avenidas in Palma, der Uferboulevard Paseo Marítimo, die Avenida Argentina und die Avenida Ramón i Cajal. Bei der Reduzierung des Tempolimits handelt es sich um eine spanienweite Maßnahme. Dies betrifft auch Großstädte wie La Coruña, Bilbao, Valencia, Barcelona, Alicante und Málaga.
Bereits im Oktober war auf Mallorca schrittweise mit der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit begonnen worden, und das nur in in Palma. Bürgermeister José Hila befürwortet die Umsetzung der Tempo-30-Zone. Die Zahl der Verkehrsunfälle in der Innenstadt sei bereits um 37 Prozent zurückgegangen, so Hilá. Wer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, drohen Bußgelder zwischen 100 und 600 Euro.