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Oberster Mallorca-Gerichtshof weist Klage gegen Rauchverbot auf Terrassen ab

Gemütlich im Sitzen eine zu rauchen und dazu etwas zu trinken, bleibt auf Mallorca weiterhin verboten. | Ultima Hora

| Palma, Mallorca |

Einen Café con leche oder ein Glas Wein trinken und dabei genüsslich eine Zigarette rauchen – dieser kleine Moment der Freude (und der Suchtbefriedigung) bleibt Rauchern auf Mallorca weiter verwehrt. Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat eine erneute Klage abgewiesen und hält an dem Rauchverbot fest. Seit Februar dieses Jahres gilt das immer wieder kritisierte Verbot in den Außenbereichen von Bars und Restaurants auf den Balearen.

In dem konkreten Fall hatte ein Anwalt aus Inca geklagt, berichtet die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora". Der Mann fand das Verbot diskriminierend und sah die Grundrechte von Rauchern verletzt. Er behauptete, dass "der süchtige Raucher gezwungen sei, seinen Zustand öffentlich darzustellen" und sah das Verbot als "Verfolgung" und "Kriminalisierung" an. Wer in Bars oder Restaurants eine Zigarette rauchen will, muss seinen Tisch und den abgegrenzten Gastro-Bereich verlassen und sich an die Straße stellen.

Das sah der Oberste Gerichtshof der Balearen anders. Die Maßnahme verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz oder diskriminiere Raucher, da sie alle Verbraucher gleichermaßen und "ohne Ausnahmen" betreffe. Weiter stützte sich das Gericht auf einen Bericht des regionalen Suchtkoordinators und argumentierte: "Die Vereinbarung wird durch wissenschaftliche Studien über die Auswirkungen des Passivrauchens unterstützt".

Es sieht also danach aus, als werde das Rauchverbot auf den Gastro-Terrassen der Balearen weiterhin bestehen bleiben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden. Außerdem soll der Kläger die Gerichtskosten von über 2000 Euro tragen.

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