Die Bootshäuser an der kleinen Bucht von Port d’es Canonge, die sich auf Mallorca zwischen Banyalbufar und Valldemossa befinden, sind vom Abriss bedroht. Bereits seit 2009 untersagt das balearische Umweltministerium Bauten in Küstennähe. Grund dafür war der Rückgang des Strandabschnitts und der Vorrang des Rechts auf freie öffentliche Nutzung des Gebiets. Das Ministerium kam zu dem Schluss, dass die Bucht zu klein sei, um die Nutzung der Bootshäuser zu erlauben.
Die achtzehn Eigentümer der kleinen Häuser zogen vor Gericht, um den Abriss der Bauten an der Tramuntana-Küste zu verhindern. Laut positiven Berichten vom balearischen Umweltministerium im Jahr 2001, der Handelsmarinedirektion im Jahr 2002 und dem Rathaus von Banyalbufar im Jahr 2004 erfüllen die Bootshäuser "eine wichtige Funktion zur Begrenzung des natürlichen Gefälles eines rückläufigen Strandes". Allerdings wurden die Anträge auf Erhalt abgelehnt und zwei Urteile im Jahre 2012 und 2013 gegen die Sicherung des Bestandes ausgesprochen.
Nachdem im Jahr 2012 die Unesco das Tramuntana-Gebirge zum Weltkulturerbe erklärt hatte, wurde versucht, die Erhaltung aufgrund des kulturellen Werts zu gewährleisten. Die Gerichte kamen jedoch zu dem Schluss, dass sich die Bootshäuser, nur weil sie sich in unmittelbarer Nähe des Tramuntana-Gebirges befinden, nicht zwingend von kulturellem Interesse sind.
Der Inselrat von Mallorca hat die Befugnis, alte Bootshäuser zu schützen, indem er ihnen den Status eines Kulturguts verleiht. Bislang wurde noch kein Bootshaus an der Tramuntana-Küste unter diesen Schutz gestellt.