Ein 48-jähriger Mann paraguayischer Staatsangehörigkeit ist am Flughafen von Palma de Mallorca verhaftet worden, weil eine Schusswaffe bei ihm entdeckt wurde. Der Vorfall ereignete sich, als die Beamten nach der Aufgabe des Koffers des Mannes an einer Gepäckkontrollstelle einen verdächtigen Gegenstand fanden. Die Polizisten ahnten offenbar sofort, dass es sich um eine Waffe handeln könnte. Wenige Minuten machten sie den Besitzer des Koffers ausfindig, in dessen Beisein sie das Gepäckstück öffneten und ein kurzläufiges Luftgewehr entdeckten.
Der Flugpassagier, der von Mallorca aufs Festland reisen wollte, verstieß damit nicht nur gegen das Luftsicherheitsgesetz. Die Polizei fand anhand der Daten des Verdächtigen heraus, dass er wegen häuslicher Gewalt verurteilt worden war und ihm aufgrund dessen der Besitz von Schusswaffen strikt untersagt war. Da die Frist für dieses Urteil noch nicht abgelaufen war, wurde er zudem wegen Verstoßes gegen das Strafgesetz angeklagt.
Das spanische Luftsicherheitsgesetz legt fest, dass Personen mit Waffenschein, die eine Schusswaffe im Flugzeug transportieren wollen, dies vorher bei der Guardia Civil anmelden, diverse Formulare ausfüllen und sich einer Sicherheitsuntersuchung unterziehen müssen.