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Letzter Prozesstag: Hanebuth bezeichnet Hells Angels als basisdemokratische Organisation

Frank Hanebuth hält sein Schlusswort. | Youtube: Europa Press

| Mallorca |

Am letzten Prozesstag in Madrid hat Frank Hanebuth, der mutmaßliche Rädelsführer der Hells-Angels-Bande, die Integrität der Gruppe vehement verteidigt: "Wir sind keine kriminelle Organisation. Wir sind der einzige Motorradclub der Welt, der eine demokratische Struktur als Grundlage hat. Und das bedeutet eine Person, eine Stimme", erklärte er am Ende der Anhörung, ein Recht, von dem die anderen Hauptangeklagten keinen Gebrauch machten. In diesem Punkt war Hanebuth kategorisch. "Wir haben keinen Weltpräsidenten, weder in Europa noch in einem anderen Land. Jedes Chapter ist unabhängig, und jeder Präsident vertritt das gesamte Chapter."

Hanebuth und weitere 48 Personen sind vor dem Nationalen Strafgerichtshof in San Fernando de Henares bei Madrid unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Drogenhandel, Zuhälterei und Bedrohung auf Mallorca angeklagt. Allein für Hanebuth werden 13 Jahre Freiheitsentzug gefordert.

Hanebuth war im Sommer 2013 auf Mallorca zusammen mit vielen anderen mutmaßlichen Motorrad-Rockern bei einer spektakulären Razzia in Lloret de Vistalegre festgenommen worden. Nach zwei Jahren hinter Gittern wurde er 2015 gegen eine Kaution von 60.000 Euro aus der U-Haft in Cádiz entlassen. Erst 2017 durfte er Spanien wieder verlassen. Er kehrte damals nach Deutschland zurück.

Der Mammut-Prozess hatte am 23. Januar begonnen. Der erste Verhandlungstag war mit Deals zwischen 34 Beteiligten und der Staatsanwaltschaft zu Ende gegangen. Bereits vor dem eigentlichen Prozessbeginn hatten sich deren Verteidiger mit der Anklage auf die entsprechenden Strafen geeinigt. Dies war möglich geworden, nachdem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Strafforderung deutlich nach unten gegangen war. In den meisten Fällen akzeptierten die Beschuldigten die Verurteilung, nachdem anstelle von Gefängnis "nur" noch Geldstrafen im Raum gestanden hatten. Jeder der 34 Angeklagten musste die Strafe – in der Mehrzahl der Fälle wegen der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung – mündlich am Mikrofon (oder per Videoschalte) akzeptieren.

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