An diesem Freitag tritt in ganz Spanien und somit auch auf Mallorca die Neufassung des Tierschutzgesetzes in Kraft. Von den neuen Vorschriften seien ausschließlich Haustiere betroffen, so MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora". Die balearische Landesregierung ließ am Mittwoch deutlich durchblicken, dass sie von dem aus Madrid diktiertem Regelwerk wenig hält. Kontrollen würde es mit ihm nicht geben, sagte der für Landwirtschaft, Fischfang und Umwelt verantwortliche Landesminister Joan Simonet. Dafür müsste schon eine Anzeige gegen den Halter oder eine offensichtliche Tierquälerei vorliegen.
Nach Ansicht der Landesregierung kollidiert das neue Tierschutzgesetz mit den Zuständigkeiten der einzelnen Regionen. Simonet vertrat in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass "die Gesetzeslage auf den Balearen ausreichend" gewesen sei. Madrid warf er vor, mit der Neufassung einerseits die einzelnen Regionen in die Pflicht zu nehmen, andererseits "aber nicht die entsprechenden Mittel, sprich Personal, dafür zur Verfügung zu stellen". Nach Schätzungen seines Ministeriums leben "in 40 Prozent" der Haushalte auf den Balearen Haustiere.
Entgegen vorheriger Ankündigung verzichtet Madrid zunächst auf eine verpflichtende Hundeversicherung. Dieser Passus soll zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Gleiches gilt in der Anfangsphase für die Halterkurse, die für Besitzer von Hunden und Katzen eingeführt werden sollen.
Ab dem 29. September gilt unter anderem:
- Hunde dürfen ohne Aufsicht nicht mehr vor Supermärkten angeleint werden.
- Hunde müssen in Autos, auf Balkonen und Terrassen immer in Begleitung einer Person sein.
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist die kostenlose Mitnahme von Hunden gestattet.
- Hunde haben in Begleitung ihres Halters Zugang zu Einzelhandelsgeschäften.
- Katzen müssen sterilisiert und mit Mikrochip versehen werden.
- Hunde, Katzen und Frettchen dürfen in Geschäften nicht mehr angeboten werden. Der Verkauf findet ausschließlich über zugelassene Züchter statt.
Das überarbeitete Gesetz verbietet zudem die Anschaffung von giftigen Reptilien, Spinnen, Amphibien und Fischen. Für Reptilien gilt darüber hinaus, dass sie maximal zwei Kilogramm, im Fall von Schildkröten fünf Kilogramm, auf die Waage bringen dürfen.