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Straßenverkehr

Umweltzone voraus! Fahrverbote in Palma wohl schon ab dem kommenden Jahr

Ab dem 1. Januar 2025 soll es in der Inselhauptstadt eine Umweltzone mit entsprechender Kamera-Überwachung geben. Wo sie liegt und welche Regeln dort gelten

Ab dem kommenden Jahr gibt es in Palma de Mallorca eine Umweltzone. | Gemma Marchena |PALMA

| Palma, Mallorca |

Die seit Jahren in der Planung befindliche Umweltzone in der Altstadt von Palma de Mallorca wird immer konkreter. Die Verordnung über den verkehrsberuhigten Bereich liegt jetzt öffentlich aus, Unternehmen und Bürger haben bis zum 28. Juni Zeit, mögliche Einwände dagegen vorzubringen.

Hintergrund: Die Stadt plant die Einrichtung einer sogenannte "zona de bajas emisiones" (emissionsarme Zone), in Deutschland auch als "Umweltzone" bekannt. Diese soll den gesamten Bereich der Stadt betreffen, der innerhalb des Altstadtrings "Avenidas" liegt.

Sechzehn Kameras sollen dort in Zukunft die Nummernschilder von Fahrzeugen überwachen, die in diese Zone einfahren. Verboten wird die Einfahrt für alle Autos mit einer A-Plakette, was vor allem Benziner, die vor 2001 zugelassen wurden, und Dieselfahrzeuge, die vor 2006 zugelassen wurden, betrifft. Läuft alles nach Plan, tritt die Umweltzone am 1. Januar 2025 in Kraft.

Bis dahin sollen die entsprechenden Schilder, Warntafeln und Kameras installiert werden, die den Bereich überwachen werden. Einfahrtskontrollen erfolgen dann in folgenden Straßen: Berenguer de Tornamira, Jaume III, Jaume de Santacília, Joaquín Botia, Vía Roma, Jeroni Antich, Pere Dezcallar i Net, Francesc de Borja Moll, Sant Miquel, Caputxins, Llorenç Vicens, Bartomeu Ferrà, Sindicat, Francesc Cantarellas, Jaume Lluís Garau und an der Plaça de la Porta des Camp.

Ab 2027 sollen auch Fahrzeuge der Kategorie B, die nach 2001 zugelassen wurden, und Dieselfahrzeuge, die nach Januar 2006 zugelassen wurden, nicht mehr in die Umweltzone einfahren dürfen. Ab dem Jahr 2030 dann wird die Einfahrt in die Altstadt nur noch für E-Fahrzeuge erlaubt sein.

Das ab dem kommenden Jahr geltende Verbot betrifft derzeit etwa 23,6 Prozent der in der Stadt Palma zugelassenen Fahrzeuge. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Fahrzeuge von Anwohnern, die an einer Adresse innerhalb der Umweltzone gemeldet sind, Fahrzeuge von Personen, die Mieter eines Parkplatzes innerhalb der Umweltzone sind und Fahrzeuge von Personen mit eingeschränkter Mobilität, die einen entsprechenden Parkausweis besitzen, dürfen weiterhin ohne Beschränkung einfahren. Gleiches gilt für Menschen, die eine Einrichtung des Gesundheitswesens innerhalb der ZEB erreichen müssen.

Die Umweltzone wird in der Altstadt gelten. Der graue Bereich zeigt bereits bestehende Fahrverbotszonen für Anwohner, die in die neue Umweltzone integriert werden. Der gelbe Bereich zeigt, welche Teile der Altstadt dann außerdem mit Fahrverboten belegt werden.

In der Altstadt gibt es bereits mehrere ACIRE-Bereiche, also Zonen, die nur Anwohnern vorbehalten sind. Diese werden in die zukünftige Umweltzone integriert.

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