Die spanische Fluggesellschaft Vueling ist von der spanischen Luftsicherheitsbehörde AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea) zur Zahlung von einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro verdonnert worden. Wie aus einer Meldung der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" hervorgeht, hatte die Airline auf Mallorca einer Passagierin den Zutritt zum Flugzeug mit dem Hinweis verweigert, sie trage eine zu gewagtes Outfit. Konkret soll eine Flugbegleiterin den tief ausgeschnittenen Body einer Kundin beanstandet haben.
Der Vorfall, so die Zeitung, habe sich bereits 2019 ereignet. Nach Darstellung der Verbraucherschutzorganisation Facua, die den Fall seinerzeit zur Anzeige gebracht hatte, sei Vueling ein Jahr später mit der Geldstrafe belegt worden. Die Flugsicherheitsbehörde sei der Argumentation der Passagierin und Facua gefolgt, wonach die Fluggesellschaft die Frau aufgrund ihrer Kleidung diskriminiert habe. Die Kundin habe seinerzeit gegen keinerlei Gesetze verstoßen, so die Verbraucherschützer, noch sei sie anstößig gekleidet gewesen.
Andere Fluggäste, so die Zeitung mit Verweis auf die Beweislage, hätten die meinungsführende Flugbegleiterin damals gebeten, die Passagierin mit Body an Bord zu lassen. Genützt hatte der solidarische Protest nichts: Die Frau musste am Flughafen Palma de Mallorca mit ansehen, wie ihr Flugzeug ohne sie in Richtung Barcelona abhob.