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Tierquälerei

Mit Luftgewehr die verletzte Nachbarskatze eiskalt abgeknallt: Tierquäler droht Gefängnishaft

Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr Gefängnis und vierjähriges Tierhaltungsverbot für den Angeklagten

Der Angeklagte erschoss eine von seinem Hund leicht verletzte Katze mit einem Luftgewehr. Das Bild zeigte eine Straßenkatze (Archiv) | Deutscher Tierschutzbund

| Mallorca | |

Ein 29-jähriger Mann steht in Palma vor Gericht, weil er beschuldigt wird, die Katze seines Nachbarn mit einem Luftgewehr erschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr Haft wegen Tierquälerei sowie ein vierjähriges Verbot, Tiere zu besitzen oder beruflich mit ihnen zu arbeiten. Der Vorfall ereignete sich im Februar 2023, als der Angeklagte mit seinem Hund spazieren ging und die beiden Tiere in einen Kampf gerieten.

Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall, als der Angeklagte am 7. Februar gegen Mittag in Palma mit seinem Hund unterwegs war. Dabei gerieten der Hund und Nachbarskatze aneinander, bei der die Katze leichte Verletzungen erlitt. Anstatt das Tier in eine Tierklinik zu bringen oder Hilfe zu holen, entschied sich der Angeklagte jedoch für eine drastische Maßnahme: Er kehrte zu seinem Haus zurück, holte ein Luftdruckgewehr und schoss der am Boden liegenden Katze zweimal in den Kopf.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die durch den Hund verursachten Verletzungen nicht lebensbedrohlich gewesen seien. Eine nachträgliche Obduktion bestätigte, dass die Katze an den Schusswunden starb. Es wurden keine weiteren schweren Verletzungen, etwa durch Bisse, festgestellt. Die Schussverletzungen im Kopfbereich hätten das Tier beinahe sofort getötet. Die Ermittlungen der örtlichen Polizei führten zu der Anklage wegen Tierquälerei, und der Fall landete schließlich vor Gericht.

Die Klägerschaft argumentiert, dass das Vorgehen des Angeklagten nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch besonders grausam war. Er habe die Situation willentlich eskaliert, indem er gezielt eine Waffe gegen ein hilfloses Tier einsetzte, das in seiner Obhut hätte stehen müssen. Die Tatsache, dass er nicht versuchte, eine tiermedizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen, sondern die Katze bewusst tötete, zeige eine klare Missachtung des Tierschutzes.

Im Fall einer Verurteilung fordert die Staatsanwaltschaft neben der einjährigen Haftstrafe auch ein vierjähriges Verbot, Tiere zu halten oder in einem Berufsfeld mit Tieren zu arbeiten. Zusätzlich solle der Angeklagte für den Tod der Katze zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

In Spanien sieht das Tierschutzgesetz seit 2015 eine Verschärfung der Strafen für Tierquälerei vor. Wenn ein Tier aufgrund von Misshandlung stirbt, drohen den Tätern bis zu zwei Jahre Haft. Auch in Deutschland wird Tierquälerei hart geahndet. Das deutsche Tierschutzgesetz sieht bei vorsätzlicher Misshandlung oder Tötung eines Tieres eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Dies verdeutlicht die wachsende gesellschaftliche und rechtliche Bedeutung des Tierschutzes in beiden Ländern.

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