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Mallorcas Politiker müssen Nebentätigkeiten und Vermögenswerte offenlegen

José Ramón Bauzá steht seit Monaten unter Dauerbeschuss. Zuletzt am Dienstag im Balearen-Parlament. | Foto: Teresa Ayuga

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Ein Geheimnis macht José Ramón Bauzá aus seiner Apotheke in Marratxí nicht. Auf seiner Internetseite erklärt der balearische Ministerpräsident freimütig, dass er seinem erlernten Beruf derzeit "nicht viel Zeit widmet", eines Tages aber gerne wieder selbst seine Kunden bedienen würde. Dem balearischen Parlament aber soll er verschwiegen haben, dass er Inhaber einer Apotheke ist. Die Opposition kritisiert nicht nur das, sondern vertritt auch die Meinung, dass ein Ministerpräsident nicht gleichzeitig Unternehmer sein kann.

Zwar müssen balearische Regierungsangehörige regelmäßig ihre Vermögensverhältnisse offenlegen und auch ihre Nebentätigkeiten bekannt geben, der Allgemeinheit aber sind diese Daten nicht zugänglich. Obendrein dürfte das per Gesetz bestimmte Kontrollgremium in Interessenkonflikte kommen: Der Ministerrat ist dafür zuständig, die Einhaltung der Transparenzregeln für Regierungsangehörige zu überwachen - der Ministerpräsident selbst gehört dem Gremium an.

Auch Abgeordnete im Balearen-Parlament sind verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten und ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen - veröffentlicht werden diese Daten jedoch ebenfalls nicht. Einen Antrag der Opposition, dies zu ändern, lehnte das Balearen-Parlament im Frühjahr mit den Stimmen der konservativen Mehrheit ab. Die Bürger haben also keine Möglichkeit zu erfahren, über welche geschäftlichen Verbindungen die Abgeordneten verfügen.

Deutlich transparenter als auf den Balearen sind die Verhaltensregeln dagegen im Kongress in Madrid. Seit vergangenem Herbst sind die Angaben sämtlicher Senatoren und Abgeordneten über Nebeneinkünfte und Vermögensverhältnisse im Internet öffentlich zugänglich ( www.congreso.es ).

Die Transparenzregeln des Kongresses gehen weit über die für deutsche Bundestagsabgeordnete geltenden Vorschriften hinaus. So müssen die spanischen Abgeordneten und Senatoren auf den Cent genau erklären, wie viel Geld sie wofür von wem bekommen haben.

In Deutschland ist nur die Veröffentlichung von Stufenangaben vorgesehen. So werden dort alle Einkünfte von mehr als 7000 Euro in "Stufe 3" zusammengefasst - was jetzt den SPD-Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl 2013 Peer Steinbrück in die Bredouille gebracht hat.

In Spanien dagegen gehört zum öffentlich zugänglichen Wissen, wie viele Autos und Immobilien die Abgeordneten besitzen, wie viel Geld sie auf dem Sparkonto haben und sogar wie hoch sie verschuldet sind. Wie die balearischen Abgeordneten müssen auch die Kongressmitglieder diese Angaben zu Beginn der Legislaturperiode machen und dann erneut, wenn sie ausscheiden.

So soll ausgeschlossen werden, dass sich die Politiker während ihrer Amtszeit illegalerweise bereichern. Außerdem müssen die Kongressmitglieder in Madrid jede Nebentätigkeit vorab genehmigen lassen. In Deutschland dagegen sind die Abgeordneten nur verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten "anzuzeigen", wie es in den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages heißt.

Zumindest dies hätte auch der balearische Ministerpräsident tun müssen. Letztendlich werden aber wohl erst die Gerichte entscheiden, ob er gegen die Vorschriften verstoßen hat. Möglich, dass Bauzá bis dahin längst wieder hinter dem Tresen in seiner Apotheke steht und seine Kunden bedient.

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