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Gesundheitscent verstößt gegen EU-Recht

Balearische Sondersteuer auf dem Prüfstand

Der "Gesundheitscent" sind in Wirklichkeit 4,8 Cent pro Liter.

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Die auf Mallorca beim Tanken erhobene Sondersteuer verstößt gegen EU-Recht. Das sieht so zumindest der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union, Nils Wahl. Im schlimmsten Fall muss die Balearen-Regierung nun 30 Millionen Euro zurückzahlen.  

Von Mai bis Dezember 2012 mussten Autofahrer an den Tankstellen den sogenannten "Gesundheitscent" ("céntimo sanitario") zahlen. Diese Sondersteuer betrug 4,8 Cent pro Liter Treibstoff und verdankte ihren Namen der Tatsache, dass die Einnahmen dem Gesundheitswesen zugute kommen sollten.

Dem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag des Generalanwalts zufolge verstößt diese Abgabe gegen die EU-Verbrauchsteuerrichtlinie. Dabei geht Wahl gar nicht auf den konkreten balearischen Fall ein, sondern erklärt vielmehr das spanienweit gültige Gesetz zur Sonderbesteuerung von Endkunden an Tankstellen für nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Auf Grundlage dieses Gesetzes hatte die Balearen-Regierung den "Gesundheitscent" eingeführt. Auch in anderen spanischen Regionen gibt es diese Sondersteuer.

Die Stellungnahme des Generalanwaltes ist für das Gericht nicht bindend, in den allermeisten Fällen pflegen die Richter dem Schlussantrag jedoch zu folgen. Eine Entscheidung wird laut Gerichtshof "zu einem späteren Zeitpunkt verkündet".

Mit Interesse dürfte man bei der Balearen-Regierung vor allem verfolgen, ob der Gerichtshof in Luxemburg eine Erstattung der eingenommenen Beträge verfügen wird. Die Balearen-Regierung nahm von Mai bis Ende 2012 rund 30 Millionen Euro durch die Sondersteuer ein.

Aufrgund von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des "Gesundheitscents" änderte die Balearen-Regierung Ende 2012 das Gesetz und strich den Verwendungszweck der Sondersteuer, die jedoch weiterhin erhoben wird. Im laufenden Jahr plant die Regional-Regierung mit fast 40 Millionen Euro Einnahmen, wie die Tageszeitung "Ultima Hora" schreibt.

In ganz Spanien sind seit Einführung der Sondersteuer im Jahr 2001 rund 13 Milliarden Euro eingenommen worden. Ob die Abgabe tatsächlich erhoben wird, ist den einzelnen Regional-Regierungen überlassen gewesen.

 

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