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Neues Tourismusgesetz seit Dienstag in Kraft

Am vergangenen Freitag kamen die Vertrerter der drei Parteien des Linksbündnisses zusammen, um einen Ausweg aus der verfahrenen Rechtslage zu suchen. | Jaime Morey

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Das neue Tourismusgesetz der Balearen zur Regelung der Ferienvermietung ist an diesem Dienstag mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Balearen (Boib) rechtsgültig geworden. Damit ist auch ein Moratorium in Kraft getreten, dass das Erteilen von neuen Lizenzen für die private Ferienvermietung für die Dauer eines Jahres unterbindet. Der Gesetzgeber hat diese Frist festgelegt, damit der Stadtrat von Palma sowie der Inselrat von Mallorca in diesen zwölf Monaten festlegen, in welchen Zonen der Insel private Ferienvermietung gewünscht und erlaubt sein wird, beziehungsweise wo sie als unerwünscht untersagt wird. Die neue Regelung gilt nicht für alte, bereits gültige Lizenzen.

Unabhängig von der Jahresfrist hat sich der Stadtrat von Palma bereits festgelegt, die private Ferienvermietung in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern im gesamten Stadtgebiet zu untersagen. Die Mehrheit des Plenums folgte damit einem Initiativantrag aus dem Bürgerschaft und gibt damit die Richtung für die geplanten "Zonifizierung" in Palma vor.

Ungeachtet der Verabschiedung der Gesetzesnovelle Mitte Juli im Parlament ist die Problematik des umstrittenen Regelwerks noch nicht gelöst. Die Linkspartei hatte seinerzeit gegen das Streichen eines einzelnen Artikel aus dem Altgesetz votiert. Das brachte im balearischen Linksbündnis nicht nur die Regierungspartner in eine peinliche Lage, es führte auch dazu, dass bestimmte Regelungen in dem Gesetz sich nun widersprechen.

Aus diesem Grund muss das neue Gesetz bereits nachgebessert werden. Die Regierungsparteien (Sozialisten und Més) haben sich dazu mit der Linkspartei Podemos hierzu weitgehend auf einen Konsens geeinigt. Dieser soll an diesem Freitag im Kabinett als zusätzliches Dekret zum neuen Tourismusgesetz verabschiedet werden.

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